Berlin. Ein für viele Krankenhäuser folgenschweres Urteil wurde am Dienstag in Kassel gefällt.
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Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 4. Juni entschieden, dass Honorarärzte abhängig Beschäftigte sind. Für sie müssen Sozialbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung nachgezahlt werden – rückwirkend bis 2017. Zudem ist für Krankenhäuser mit Honorarärzten jetzt eine Situation eingetreten, die zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit und zu verminderter Flexibilität des Personaleinsatzes führt. Honorarärzte arbeiten vor allem bei zeitlich auftretenden Personallücken, etwa um Urlaubs- und Krankheitszeiten zu überbrücken. Nicht alle Kliniken sind in gleichem Maße betroffen. Dort, wo Honorarärzte wegen einer zu knappen Personaldecke häufiger eingesetzt werden müssen, stellt sich nun die Frage der Versorgungssicherheit. Das wird Kliniken in Ballungsräumen naturgemäß weniger betreffen als solche in ländlichen Regionen, in denen ein genereller und wachsender Ärztemangel besteht.
Ebenso kompensieren Honorarärzte Lücken, die durch Gesetze und untergesetzliche Regelungen entstanden sind. „Die Zahl der Krankenhausärzte insgesamt ist in den vergangenen Jahren ja durchaus gestiegen. Aber wenn Ärzte, wie zurzeit, mit immer mehr Bürokratie belastet werden, die Patienten dennoch versorgt werden müssen, braucht es mehr Mediziner. Wenn der Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene sowie der Gemeinsame Bundesausschuss weitere Strukturvorgaben erlassen, die nur mit mehr Ärzten zu erfüllen sind, verschärft auch dies den Personalmangel“, sagt Dr. Josef Düllings, Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD).
Ein Grund für den Ärztemangel sei insbesondere aber auch der von den Ländern größtenteils verweigerte Ausbau der Medizinstudienplätze. Jahrelang habe man den absehbaren medizinischen und auch personellen Mehrbedarf als Folge der demografischen Alterung außer Acht gelassen. Der VKD habe bereits vor zehn Jahren auf dieses Problem hingewiesen. Dr. Düllings: „Wir sind hier komplett auf Seiten der Ärzteschaft, die ebenfalls eine Aufstockung der Medizinstudienplätze fordert.“
„Grundsätzlich“, so der VKD-Präsident, „sind Honorarärzte selbstständig tätig, meist für mehrere und unterschiedliche Auftraggeber – so, wie es Selbstständige auch in anderen Berufen sind. Sie haben diese Entscheidung bewusst getroffen. Daher wird das BSG-Urteil nicht dazu führen, dass sie sich wieder scharenweise um Anstellungen in Krankenhäusern bemühen. Diese Illusion haben wir nicht. Eine deutliche Entlastung der Ärzte – und auch der Pflegenden – von Bürokratie wäre schon ein erster, wichtiger Schritt hin zur Lösung des Personalmangels. Die Arbeit muss auch von den Rahmenbedingungen her attraktiver gestaltet werden, indem weitere Auswüchse an Bürokratie vermieden werden. Den Krankenhäusern sollte zudem nicht die Flexibilität genommen werden. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber hier nachjustieren, wenn die Behebung des Personalmangels kurzfristig nicht möglich ist.“
Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. (VKD) vertritt mit rund 2.250 Mitgliedern das Management fast aller deutschen Krankenhäuser einschließlich der Rehabilitationskliniken und Pflegeeinrichtungen. Er versteht sich als Ansprechpartner insbesondere in Fragen der Krankenhauspraxis und des Klinikmanagements
Quelle: www.vkd-online.de