Berlin. Für die Zusammenarbeit von Reha-Einrichtungen mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) existieren bislang kaum gesetzliche Regeln.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der am vergangenen Freitag veröffentlichte Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen (MedRehaBeschG) macht der DRV zahlreiche Vorgaben für den Marktzugang und die Vergütung von Leistungsanbietern sowie für die Einrichtungsauswahl.
Die Bundesregierung zielt mit der Gesetzesinitiative auf mehr Transparenz bei der Beschaffung von medizinischen Reha-Leistungen. Die DEGEMED begrüßt das und fordert, dass die Politik mit den Neuregelungen die Vielfalt und die besondere Leistungsfähigkeit der zahlreichen ambulanten und stationären Reha-Einrichtungen stärkt.
„Wir verfügen in Deutschland über eine weltweite einzigartige Rehabilitationslandschaft mit einem außerordentlichen Qualitätsniveau. Etwa eine Million Rehabilitanden profitieren jährlich davon, dass sie heute unter zahlreichen regionalen Reha-Angeboten mit einem sehr spezifischen Leistungsspektrum auswählen können. Das neue Gesetz muss diese Vielfalt erhalten und Anreize zur Weiterentwicklung setzen“, fordert DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall.
Dies gelte vor allem auch für die vorgesehene Reform des Vergütungssystems. Die DEGEMED setzt sich für eine innovationsfreundliche und leistungsgerechte Ausgestaltung der Finanzierung von Reha-Leistungen ein. Die Basis dafür bilden transparente Kriterien für die Preisbildung, die an der individuellen Situation der Einrichtung ansetzt. „Es gibt zwischen den Einrichtungen große Unterschiede durch regionale Faktoren oder Tarifsysteme. Produktbezogene Einheitspreise werden dem nicht gerecht. Das neue Vergütungssystem darf nicht zu austauschbaren Standard-Rehas und einer Preisnivellierung führen“, mahnt Lawall. Er kündigt an, dass die DEGEMED in den anstehenden Beratungen und im Gesetzgebungsverfahren diese Positionen offensiv vertreten wird.
Quelle: www.degemed.de