Zum Umgang mit „besonderen“ Patienten.

Einige Krankenhäuser haben seit längerer Zeit für sich ein lukratives Geschäftsfeld entdeckt: die Behandlung ausländischer Patienten. Teilweise unternehmen sie erhebliche Anstrengungen, um solche Patienten gezielt zu akquirieren. Zum Teil kommen die Patienten auch von selbst – angezogen vom guten Ruf einzelner Ärztinnen und Ärzte. In manchen Krankenhäusern ist im Laufe der Zeit um die eigentliche Behandlung herum ein ganzes Netzwerk von Aktivitäten entstanden, z.B. um es mitreisenden Angehörigen möglichst bequem zu machen oder um die Patienten muttersprachlich in allen Belangen zu unterstützen. Dabei mussten Fragen geklärt werden wie z.B.: In welchem Umfang darf man Werbung im Ausland betreiben? Oder: Was ist die höchstmögliche zulässige Vergütung, die ein Krankenhaus verlangen darf?
Besondere Patienten
Manchmal stellen sich aber auch andere Fragen, die letztlich dazu führen, dass die Behandlung ausländischer Patienten zu einem compliancerelevanten Thema werden kann. Das gilt z.B., wenn der Patient politischer Würdenträger aus einem Land ist, welches mit Wirtschaftssanktionen belegt ist. Oder wenn der Patient mutmaßlich ein Krimineller ist. Häufig aber ist das Wissen um den Patienten bei der Aufnahme in Deutschland lückenhaft. Und so kann es sein, dass die Behandlung eines „Problempatienten“ nicht unbedingt medizinisch anspruchsvoll sein muss. Es ist aber möglich, dass die Behandlung in Deutschland Proteste hervorruft, die dann wiederum Polizeimaßnahmen erforderlich machen können. Oder es stellt sich heraus, dass ein Patient und mitreisende Angehörige fürchten müssen, Opfer einer Gewalttat zu werden, wenn sie im Heimatland untergetaucht oder beschützt lebten, nun aber bekannt wird, in welcher Klinik die Behandlung stattfindet. Dann können erhebliche Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern und Patienten des Krankenhauses erforderlich werden. Sicherheitsbehörden müssen prüfen, ob eventuell ein Haftbefehl besteht und zu vollstrecken ist. Ausländerbehörden prüfen, ob der Patient überhaupt in Deutschland sein und bleiben darf. Das Krankenhaus wird sich fragen, woher eigentlich die finanziellen Mittel stammen, mit denen die Behandlung und die Leistungen drumherum bezahlt werden? Und die Pressestelle des Krankenhauses muss vielleicht zahlreiche Anfragen beantworten. Kurz und gut: Auf einmal steht für das Krankenhaus viel auf dem Spiel. Insbesondere der gute Ruf kann erheblichen Schaden nehmen.
Dahermacht es Sinn, sich im Vorfeld die nötigen Fragen zu stellen, wenn regelmäßig ausländische Patienten behandelt werden: Wer entscheidet eigentlich über die Aufnahme? Anhand welcher Kriterien wird die Entscheidung getroffen? Welche Institutionen müssen frühzeitig eingebunden werden? Wie kann die Sicherheit für Mitarbeiter und andere Patienten jederzeit gewährleistet werden? Wie wird sichergestellt, dass zur Bezahlung nur legal erworbene und eingeführte Gelder verwendet werden?
Compliance umfasst auch Geldwäscherisiken
Ein auf die Behandlung dieser besonderen Patienten abgestimmtes Compliance-Management mit den zugehörigen Checklisten verschafft Sicherheit. Dieses CMS ist der rote Faden, an dem entlang in kurzer Zeit die wichtigen Fragen geklärt und die richtigen Entscheidungen getroffen werden. Und auch wenn Krankenhäuser nicht originär in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes fallen, empfiehlt es sich, die Herkunft der Gelder zu klären, mit denen gezahlt wird. Wer dem roten Faden folgt, wird auch künftig ausländische Patienten behandeln können, ohne fürchten zu müssen, dass ein möglicher wirtschaftlicher Vorteil durch ungeplante Kosten und massive Rufschädigung mehr als aufgezehrt werden. Dann nämlich werden die wirklich problematischen Patienten gar nicht erst aufgenommen.
Autor: Rechtsanwalt Volker Ettwig, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB, ettwig@tsambikakis.com
Quelle: KU Gesundheitsmanagement 04/2020