Berlin. Gemeinsame Stellungnahme der Verbände (VKD, BDK, BAG und BFLK).
Die psychiatrischen Fachkliniken haben den kompletten „neuen“ bzw. intensivierten Infektionsschutz seit Corona zu erfüllen:
Mit Umsicht und Entschlossenheit haben Sie, sehr geehrter Herr Spahn, wesentlich dazu beigetragen, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt die Strukturen der Patientenversorgung sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich krisenfest gestaltet werden konnten, und die aktuellen Infektionsdaten unterstreichen Ihren Erfolgskurs.
Hinweisen möchten wir auf die besondere Situation der Psychiatrischen Fachkrankenhäuser:
Auch wenn wir in diesen Kliniken über keine Intensivstationen verfügen und die Anzahl der behandelten COVID-19-Fälle überschaubar ist, so tragen wir dennoch wesentlich die Akutbehandlung gerade der schwer psychisch kranken Menschen.
In sehr vielen Kliniken mussten die Behandlungsangebote entsprechend den Hygienerichtlinien erheblich angepasst werden, Infektionsstationen wurden eröffnet, Einzelzimmerseparation wurde sichergestellt, digitale Infrastruktur wurde aufgebaut.
Die psychiatrischen Fachkliniken haben den kompletten „neuen“ bzw. intensivierten Infektionsschutz seit Corona zu erfüllen:
umfassende Schutzausrüstung für das Personal auf allen Stationen und in den Therapiebereichen,
Abstandspflichten sowohl in den Zimmern (Einzelzimmer) als auch in den
Therapiebereichen (kleinere Gruppengrößen = mehr Personal),
Testung jedes Patienten bei Aufnahme und Isolierung (in Einzelzimmern
mit Schleuse) für die Inkubationszeit und
Umkehrisolierungen bei Entlassungen in Einrichtungen.
Diese Maßnahmen haben essentielle Auswirkungen auf die strukturelle, organisatorische und personelle Aufbau- und Ablauforganisation in den Kliniken, Tageskliniken und Institutsambulanzen:
auf baulich-strukturelle Gegebenheiten,
mit gravierenden Auswirkungen auf die Umsetzung und Organisation unserer
psychiatrisch-psychotherapeutischen fachlichen Konzepte,
mit gravierenden Auswirkungen auf unsere Personaleinsatzplanungen,
mit gravierendem Materialeinsatz für Schutzausrüstungen sowohl für das Personal
als auch die Patienten.
Unsere Kliniken und Tageskliniken haben einen Sicherstellungsauftrag für psychisch kranke Menschen und nehmen rund um die Uhr Patient*innen in akuten Krisen auf, mit und ohne Infektionserkrankungen. Selbstverständlich setzen auch wir die vielen Vorgaben des RKI um und tragen somit dazu bei, COVID-19-Erkrankte zu detektieren und Neuinfektionen zu vermeiden.
Für die längerfristig bis dauerhaft erhöhten Aufwendungen (z. B. für Tests, Schutzkleidung, Hygienemaßnahmen etc.) und für die eingeschränkten Belegungsmöglichkeiten durch die Freihaltung von speziell vorgehaltenen Zimmern für infektiöse Patient*innen ist eine nachhaltige Finanzierung erforderlich.
Die psychiatrischen Pflichtversorgungskliniken stellen daher ihre Rolle als spezifischer medizinischer Maximalversorger auch in der Corona-Krise unter Beweis, indem sie im Fächerkanon der Medizin auch die Versorgung von Covid-positiven Patient*innen mit einer notwendigen medizinischen Fallführung durch die Psychiatrie sicherstellen.
Diese aktuelle und mittelfristige Rolle der psychiatrischen Pflichtversorger mit ihren Fachkliniken zur Bewältigung der Corona-Pandemie muss auch in der Weiterentwicklung des Corona-Schutzschirms im Rahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes unseres Erachtens dringend angemessen finanziell berücksichtigt werden.
Quelle: www.vkd-online.de