Bad Neustadt a. d. Saale. Vorstand und Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft haben am 9.7. übereinstimmend einen geänderten Gewinnverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen.

Nachdem die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Ad hoc-Mitteilung vom 16. Mai 2020 bereits angekündigt hatte, den bisherigen Gewinnverwendungsvorschlag in Höhe von 0,25 € je dividendenberechtigter Aktie vor dem Hintergrund der andauernden COVID-19-Pandemie zu überprüfen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat wegen der fortdauernden Unsicherheiten hinsichtlich der weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der zusätzlichen finanziellen Belastungen durch das öffentliche Übernahmeangebot auf die Ertrags- und Liquiditätslage der Gesellschaft der Hauptversammlung nunmehr vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 203.529.952,42 € vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. Die Thesaurierung des Bilanzgewinns soll die Kapital- und Liquiditätsbasis stärken und die Investitionsfähigkeit der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft sicherstellen.
Die ordentliche Hauptversammlung 2020, in der über die Verwendung des Bilanzgewinns 2019 Beschluss gefasst werden soll, wird am 19. August 2020 als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Quelle: www.rhoen-klinikum-ag.com