Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung wird es Mitgliederinnen einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ermöglicht, Ressourcen in Anspruch zu nehmen, die im Regelfall nur Privatpatient*innen zur Verfügung stehen.
Die Angebotsvielfalt reicht von besonderen Leistungen für Krankenhausaufenthalte, wie zum Beispiel die Behandlung durch Chefärzt*innen, über Kostenübernahmen bei Kur-Aufenthalten, bis hin zu Extra-Leistungen bei Zahnärzt*innen, beispielsweise bei Implantaten. Ebenso vielfältig ist auch die preisliche Gestaltung dieser Angebote. Bei den meisten Versicherungen wird zwischen Leistungen im Basistarif und im erweitertem Leistungsspektrum unterschieden, getreu dem Motto „Qualität hat ihren Preis“.
Vielfalt der Angebote
Grundsätzlich lassen sich die Angebote für Zusatzversicherungen in bestimmte Themenfelder einordnen. Beispiele sind:
– Krankenhaus und Reha
– Ärzt*innen und Heilpraktiker*innen
– Zahnärzt*innen
– Unfall- und Pflegebedürftigkeit
– Reisen
– Verdienstausfall
Die Zusatzversicherungen haben in den vergangenen Jahren einen deutlichen Bestandszuwachs erfahren. Nach aktuellen Angaben haben rund 27 Mio. Menschen in der Bundesrepublik eine private Zusatzversicherung abgeschlossen. Ein oft genannter Grund der Menschen, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, ist, dass sie durch die Einschnitte im Leistungskatalog der GKV eine zusätzliche Absicherung für notwendig oder zumindest für sinnvoll halten. Zugleich sind seit dem GKV Modernisierungsgesetz im Jahr 2003 Kooperationen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen möglich, wodurch vielen Menschen der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung erleichtert wurde. Viele Zusatzversicherte begründen ihren Abschluss auch durch in der Familie wiederkehrend auftretende Krankheiten, sodass sie präventiv eine entsprechende Absicherung vereinbaren, um Kosten einzusparen.
„Zahn schlägt Pflege“
Die Zahngesundheit liegt den meisten zusatzversicherten Menschen besonders am Herzen. Eine Forsa Umfrage im Jahr 2021 hat ergeben, dass 77 Prozent aller Besitzerinnen einer privaten Zusatzversicherung nicht auf zusätzliche Leistungen beim Zahnarzt verzichten möchten. Mit 37 Prozent folgen die stationären Zusatzversicherungen, die beispielsweise einen Privatpatient*innen-Status ermöglichen und die Kosten weiterer spezieller Leistungen bis zu 100 Prozent übernehmen. Die Krankentagegeldversicherung und die Brillenversicherung teilen sich mit je 30 Prozent Zustimmung den dritten Platz der beliebtesten Zusatzangebote. Weit abgeschlagen am unteren Ende dieser Umfrage findet sich mit nur 15 Prozent Zustimmung die Pflegezusatzversicherung wieder. Diejenigen, die eine Pflegezusatzversicherung abschließen, geben an, dass sie insbesondere die Kosten bei einer vollstationären Unterbringung im Pflegeheim fürchten. Die neuesten Zahlen hierzu geben ihnen Recht: Nach Berechnungen der Ersatzkassen ist der Eigenanteil, der für einen Pflegeheimplatz gezahlt werden muss, im Bundesschnitt von1.772EurozumJahresanfang 2018 auf 2.068 Euro zu Beginn 2021 angestiegen. Nichtsdestotrotz lohnt sich immer ein genauer Blick auf das konkrete Leistungsspektrum der Pflegezusatzversicherung.
Nutzen
Wie bei allen Versicherungen ist auch die Entscheidung für eine Zusatzversicherung im Gesundheitswese im Einzelfall genauestens zu überlegen und zu prüfen. Abhängig von der Leistungsqualität und des Leistungsumfangs sowie der eigenen Familienanamnese gibt es unter Umständen sicherlich sinnvolle Leistungsangebote. Stiftung Warentest hat im Grundsatz folgenden Zusatzversicherungen eine Sinnhaftigkeit zugesprochen:
– Auslandskrankenversicherung
– Zahnzusatzversicherung
– Pflegeversicherung
Natürlich verweist auch Stiftung Warentest auf die Prüfung im Einzelfall. Fakt ist: Um sich für oder gegen eine private Zusatzversicherung zu entscheiden, müssen individuelle Bedürfnisse beachtet und Abwägungen getroffen werden. Ein Blick auf Bewertungen unabhängiger Verbraucherzentralen lohnt sich in jedem Fall.
Autor: Johanna Hilgen, Manager, Public Sector Consulting, KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
erschienen in KU Gesundheitsmanagement 06/2021