Das Klinikum Ernst von Bergmann zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat heute mitgeteilt, dass das im Juni 2020 aufgenommene Ermittlungsverfahren gegen drei leitende Mediziner und die damalige Geschäftsführung des Klinikums Ernst von Bergmann wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Zusammenhang mit dem COVID-19 Ausbruchsgeschehen eingestellt wurde.
In der via Pressemitteilung verlautbarten Begründung der Staatsanwaltschaft heißt es u.a.: „Tragender Gesichtspunkt für die Einstellung hinsichtlich der Straftatbestände der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung ist, dass ein Kausalzusammenhang zwischen Umgang der Beschuldigten mit der COVID-19-Ausbruch im Krankenhaus und dem Tod oder der Infektion von Patienten im KEvB nicht nachzuweisen ist. Auch eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz liegt nicht vor.“
Hans-Ulrich Schmidt und Tim Steckel, Geschäftsführer der KEvB: „Wir sind erfreut über diese Entscheidung und die ausführliche öffentliche Begründung der Staatsanwaltschaft. Dies ist ein positives Zeichen für unsere Mitarbeitenden. Wir arbeiten konsequent an dem eingeschlagenen Veränderungs- und Entwicklungsprozess zum Wohle unserer Patienten weiter.“
Die Arbeitsverhältnisse der fünf Personen waren von diesem Ermittlungsverfahren nicht unmittelbar betroffen. Drei der fünf Personen sind auch weiterhin im Klinikum Ernst von Bergmann tätig.
Quelle: www.klinikumevb.de