„The Show Must Go On“: PPP-RL und DRGs in der Diskussion
Hockenheim. Der erste Tag des Symposiums widmete sich ganz dem Entgeltsystem im Bereich Psychiatrie/Psychosomatik. Besonders wurden auch hier wieder die mannigfaltigen Auswirkungen der Corona-Pandemie reflektiert. Christian Jacbos (Abteilungsleiter Medizin, InEK GmbH) musste sich dabei einigen kritischen Fragen aus dem Publikum stellen. Beispielsweise, welche negativen Effekte es haben könnte, wenn nun immer ältere Jahrgänge für die Abrechnung herangezogen würden (hier: 2019). Dazu verwies Jacobs drauf, dass den Kliniken vor allem dann Nachteile entstehen würden, wenn auch 2020 oder sogar noch 2021 als Berechnungsgrundlage herangezogen würden.
Reinhard Belling (Vitos Konzerngeschäftsführer) machte noch einmal die Tendenz der Personalplanung in den kommenden Jahren deutlich: Die Psychosomatik wäre ein Wachstumsmarkt gegenüber der Psychiatrie. Jedoch scheiden viele Arbeitnehmende in den kommenden Jahren aus dem Arbeitsleben, was eine Versorgungssicherung erschweren wird. Könnten dann die Untergrenzen nicht eingehalten werden, drohen harte Sanktionen. Dies sei auch ein Instrument, um eine Bereinigung in der Kliniklandschaft durchzuführen.
„Der StrOPS ist noch nicht gelutscht“
Am zweiten Tag mit inhaltlichem Schwerpunkt DRGs waren sichtbar mehr Teilnehmende interessiert. Dr. med. Kerstin Haid (Leitende Ärztin, Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.) betonte vorweg, fair miteinander umgehen zu wollen. Es müsse eine Lösung geschaffen werden, die eine Ungleichbehandlung der Kliniken nicht mehr erlaube, da der Medizinische Dienste in der Vergangenheit möglicherweise unterschiedlich geprüft habe und deswegen auch andere Konsequenzen für die Häuser zu Stande kamen. Der Gesetzgeber schafft nun hier Verbindlichkeit für die Gleichbehandlung der Krankenhäuser und zur Sicherung deren Wettbewerbsfähigkeit: Die Festlegung eines Begutachtungsleitfaden, der geprüft wird. Dazu werden allgemein gültige gesetzliche Festlegungen, Meinungen von Fachgesellschaften und Rechtsprechungen herangezogen. Welche rechtlich strittigen Fälle es seit dem letzten Herbstsymposium gab, veranschaulichte Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann (Fachanwalt für Medizinrecht, Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte mbB) anhand von konkreten Beispielen.
Dr. med. Andreas Krokotsch (Leitung der Arbeitsgruppe zur Strukturprüfungsrichtlinie, Medizinischer Dienst Nord) betonte die Notwendigkeit konkreter Erläuterung und Hinweise für die Nutzung des Begutachtungsleitfadens. Er sehe ein generelles Problem darin, dass Strukturmerkmale erst zum Ende des Jahres bekannt werden und dann die anstehende Prüfung die Kliniken unter Druck setzte. Er fände eine Bekanntgabe schon im Jahr vorher und damit genügend Vorlaufzeit für die Häuser für angemessen.
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