InEK-Bericht liegt vor
Mit dem vorliegenden Bericht veröffentlicht das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) nähere Einzelheiten zur Vorgehensweise bei der Umsetzung des Entwicklungsauftrags zur Reform der Investitionsfinanzierung gem. § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Auf der Grundlage der Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene nach §7b Absatz 2 Satz 1 KHG hat das InEK Investitionsbewertungsrelationen berechnet, die eine zukünftige Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ermöglichen sollen. Dieser Abschlussbericht beschreibt die dabei angewendete Methodik und stellt die Ergebnisse der Kalkulation für das Jahr 2021 vor.
Den 47 Krankenhäusern, die freiwillig Investitionskosten kalkuliert und für die Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen (IBR) zur Verfügung gestellt haben, sei an dieser Stelle für ihr großes Engagement bei der Aufbereitung der Daten gedankt. Dieser Dank gilt gleichermaßen den 38 Krankenhäusern, die – den gesetzlichen Vorgaben zur Verbesserung der Repräsentativität der Kalkulation folgend – im Losverfahren für eine Datenbereitstellung gezogen wurden und Kalkulationsdaten übermittelt haben. Für die Berechnung von Investitionsbewertungsrelationen stand eine in etwa gleich große Datenbasis wie im Vorjahr zur Verfügung. Diese ermöglichte dem InEK wiederum sowohl die Erstellung eines IBR-Katalogs zur aG-DRG-Version 2021 als auch die Berechnung von Investitionsbewertungsrelationen für den PSY-Entgeltbereich. Diese sind als tagesbezogene Bewertungsrelationen im IBR-Katalog zur PEPP-Version 2021 dargestellt.
Den vollständigen Bericht lesen Sie hier.
Quelle: www.g-drg.de