Moderne Krankenhausstrukturen sind ohne die erforderlichen Investitionsmittel nicht umsetzbar

Leipzig. Im Rahmen der derzeitigen Vorberatungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 appelliert die Krankenhausgesellschaft Sachsen an die Abgeordneten im Freistaat, die jährlichen Investitionsmittel deutlich auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu erhöhen.
Im Freistaat Sachsen liegt die notwendige Investitionsquote weit hinter dem realen Bedarf zurück. Statt der erforderlichen und in vergleichbaren Bereichen üblichen Investitionsquote von rund 8% p. a. erhielten die Krankenhäuser in den vergangenen Jahren bezogen auf die Umsatzerlöse zuletzt weniger als 3%.
„So kann es nicht weitergehen. Die Herausforderungen sind riesig. Wir haben es mit einer Branche zu tun, in der rasanter Fortschritt in Medizin, Technik, Digitalisierung und Logistik, etc. stattfindet. Gleichzeitig wollen wir für unsere Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten und als Arbeitgeber und Ausbildungsstätten attraktiv sein“, so Dr. Stephan Helm, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
Er verweist auf die allein im Bereich Digitalisierung anfallenden notwendigen Investitionen. Außerdem sollte keinesfalls der Substanzerhalt mittels Pauschalinvestitionen vernachlässigt werden – auch vor 30 oder 20 Jahren sanierte Krankenhäuser und deren Ausstattung benötigen substanzerhaltende Maßnahmen. Darüber hinaus sind für Strukturentwicklungen und den Erhalt der Zukunftsfähigkeit Einzelinvestitionen – beispielsweise für die Modernisierung von OP-Bereichen, von technischen Anlagen oder aufgrund der zunehmenden Ambulantisierung von Leistungen – unerlässlich. „Einen hierfür notwendigen räumlichen, logistischen und organisatorischen Umbau kann man nicht einfach aus dem Hut zaubern“ so Helm weiter.
Aufgrund knapper werdender Personalressourcen wird künftig die Versorgungssicherheit insbesondere in den ländlichen Räumen Sachsens eine besondere Herausforderung darstellen. Hierzu müssen Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen mit den drei Zentren in Dresden, Leipzig, Chemnitz, z. B. unter Nutzung telemedizinischer Anwendungen, erweitert und effizient ausgebaut werden. Das bedeutet weitere Investitionsmittel: für Strukturen, Netzwerke, Digitalisierung.
Helm betont, dass die Krankenhausgesellschaft Sachsen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der gesamten sächsischen Krankenhausstrukturen ein Zielbild zur Diskussion gestellt hat, welches aktuell in den Novellierungsprozess des Sächsischen Krankenhausgesetzes einfließen soll. „Ohne eine starke investive Flankierung wird allerdings eine Weiterentwicklung in der sächsischen Krankenhausversorgung nicht realisierbar sein“, so Helm.
Krankenhausversorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Deren Funktions- und Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung für eine funktionierende Infrastruktur, eine florierende Wirtschaft und für die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.
„Die Corona-Pandemie hat für alle sichtbar gemacht und gezeigt, dass man sich auf uns auch unter schwierigsten Bedingungen verlassen kann. Nun appellieren wir an unsere politischen Mandats- und Entscheidungsträger, bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen die Zukunftsfähigkeit der Krankenhauslandschaft zu gewährleisten“, fordert Helm.
Quelle: www.khg-sachsen.de