Statistisches Bundesamt veröffentlicht Kosten je Krankenhaus nach dem Bruttoprinzip für 2020

Bonn. Das Statistische Bundesamt hat die Kosten je Krankenhaus nach dem Bruttoprinzip, je aufgestelltem Bett und je Behandlungsfall veröffentlicht (siehe Tabelle).
Das Bruttoprinzip: Hintergrund
Die Kosten der Krankenhäuser werden seit 2002 wieder nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Das heißt, dass die veröffentlichten Kosten auch nichtstationäre Kosten (z.B. für Forschung und Lehre, Ambulanz, Wahlleistungen) enthalten. Als Gesamtkosten weist das Krankenhaus somit Brutto-Gesamtkosten aus. Die Brutto-Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Kosten des Krankenhauses, der Kosten der Ausbildungsstätten und (ab 2007) der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds. Die Kosten des Krankenhauses setzen sich zusammen aus den Personalkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Sachkosten (Stationäre und Nichtstationäre Kosten), den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sowie den Steuern. Damit findet eine Abkehr vom Nettoprinzip der Jahre 1996 bis 2001 statt. Ein Vergleich einzelner Kostenpositionen ist nicht möglich, sondern nur auf Basis der bereinigten Kosten.
Bereinigte Kosten
Die bereinigten Kosten einschließlich der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds werden aufgezeigt (siehe Tabelle). Mit der ab dem Berichtsjahr 2007 geänderten Erhebung der Kosten der Ausbildungsstätten (Wegfall der Erhebung zur Ausbildungsstätten-Umlage) und der neu hinzugekommenen gesonderten Erhebung der Aufwendungen für den Ausbildungsfonds wird den tatsächlichen Gegebenheiten in Bezug auf die Ausbildungskosten im Krankenhaus Rechnung getragen. Ab dem Berichtsjahr 2018 werden die Aufwendungen für den Ausbildungsfonds nachrichtlich ausgewiesen. Sie sind nicht mehr Bestandteil der Brutto-Gesamtkosten noch der bereinigten Kosten.
Zu den weiteren Posten der Brutto-Gesamtkosten finden sich hier die Erläuterungen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Krankenhausstatistik – Kostennachweis, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn