Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) sind sich einig: Der Referentenentwurf zum KHPflEG ist eine einzige Katastrophe!

Eschborn / Heidelberg. Gut gemeint, aber schlecht gemacht! So könnte man jede Kommentierung der letzten Referentenentwürfe aus Berlin beginnen. „Das wäre aber zu einfach gedacht und ist vor allem in dieser Form nicht länger hinnehmbar“, so Herr Prof. Gramminger und Frau Prof. Raab, Geschäftsführender Direktor der HKG bzw. Vorstandsvorsitzende der DGfM. Seit Monaten mahnen die Fachleute aus der Praxis die Bundesregierung an, dass es wichtigen Regelungsbedarf an vielen Fronten gibt. Hinweise, Vorschläge oder konkrete Maßnahmen prallen aber an Lauterbach ab, wie an einer Gummiwand. „Arroganz, Ignoranz oder Selbstherrlichkeit …egal wie man es nennt. Ein solches Verhalten bringt unser Gesundheitssystem zum Kippen“, so die beiden Professoren für Medizinmanagement an der Medical School Hamburg (MSH).
Neuestes Beispiel ist der Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (Stellungnahme der HKG / Stellungnahme der DGfM). Der Versuch, ein in sich nicht mehr stimmiges Budgetverhandlungsverfahren mit realitätsfremden und nicht umsetzbaren Fristen in der Kombination mit einer ehrenamtlichen Schiedsstellenstruktur als Korrektiv zu retten, zeugt von einer völlig realitätsfremden und gefährlichen Sichtweise. Ein in der Praxis objektiv unmöglich erfüllbares Vorgehen gleichzeitig mit einseitigen Sanktionen für die Krankenhäuser zu belegen, ist schlichtweg unverantwortlich und ein Schlag ins Gesicht aller Leistungserbringer. Statt das Problem an der Wurzel zu packen und endlich klare Vorgaben zum Pflegebudget zu machen, wird versucht, am Ende der Kette zu retten, was nicht mehr zu retten ist. Was ist daran so schwer, Pflegebudgets anhand vorgelegter offizieller Wirtschaftsprüfertestate zu vereinbaren?
Auch die geplante Umsetzung von PPR 2.0 geht in wesentlichen Punkten völlig an dem gemeinsamen Konzept der DKG, DPR und verdi vorbei. Wo ist der Ganzhausansatz geblieben, wo der notwendige Qualifikationsmix, wo die Verhinderung von Doppelstrukturen PpUGV und PPR 2.0, wo die Vollständigkeit und wo der maximale Erkenntnisgewinn? Wie soll die Tarifautonomie bei einer fragwürdigen Opt-out-Regelung gewährleistet bleiben? Mehr Fragen als Antworten und unterm Strich wenig Ergebnis, aber viel Bürokratie! Durch den Ausschluss der Länder und der Selbstverwaltungspartner erhebt sich das BMG aber zum alleinigen Normgeber: Dies scheint dem allwissenden BMG mit seinem Minister äußerst wichtig zu sein.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling e. V. und Hessische Krankenhausgesellschaft e. V.