G-BA verlängert Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen bis 31. März 2021
Berlin. Angesichts des anhaltend dynamischen Infektionsgeschehens hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die geltenden Corona-Sonderregeln für ärztlich verordnete Leistungen um weitere zwei Monate bis 31. März 2021 verlängert.