COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz
Das müssen Kliniken jetzt wissen!
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Die Rechtsprechung des BSG zur Versicherungspflicht von Honorarärzten im stationären Bereich ist auch auf ausschließlich zeitlich befristete beschäftigte Vertretungsärzte in MVZ übertragbar, beschloss das LSG Berlin-Brandenburg.
Der Coronavirus-Helpdesk bietet die rechtlichen Grundlagen zum richtigen Umgang mit Schwangeren für Krankenhäuser als Arbeitgeber im Überblick. Was konkret zu tun ist, lesen Sie im Praxistipp.
Mit einem Paukenschlag stärkte das BVerfG das allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ausformung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Sterben und erklärte das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nach § 217 StGB für nichtig.
s BSG urteilte, dass ein Antrag auf Ausschreibung des vertragsärztlichen Versorgungauftrages nach § 103 Abs. 3a SGB V jederzeit zurückzunehmen ist.
Das Bundessozialgericht urteilte, dass ein Anspruch auf Vergütung nur für vertragsärztliche Leistungen besteht, die in Übereinstimmung mit den maßgebenden rechtlichen Bestimmungen erbracht worden sind.
Der BGH fasst zwei wichtige Beschlüsse zum Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsprozess und bezieht damit u.a. Stellung zu den Gutachten der Gutachterkommissionen bei den Ärztekammern.
Das sächsische LSG urteilte, dass ein MVZ, das sich entschieden hat, eine genehmigte Arztanstellung in eine Zulassung umzuwandeln, als Praxisabgeber nur noch mit seinem wirtschaftlichen Verwertungsinteresse im Nachbesetzungsverfahren zu berücksichtigen ist.
Das OLG Braunschweig hatte über ein Mitverschulden eines Patienten im Rahmen eines Befunderhebungsfehlers zu urteilen.
Das OLG Köln verurteilte die beklagte Klinik sowie die behandelnden Ärzte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an die Erben eines verstorbenen Patienten wegen des fehlerhaften Wundmanagements.