Dort, wo Compliance-Regeln arbeitsrechtlich nicht durchgesetzt werden können, ist die Vereinbarung der richtige Weg. Um die Befolgung vereinbarter Compliance-Regelungen nachhaltig durchzusetzen, sollten Zielvereinbarungen mit Vorständen, Geschäftsführern, Führungskräften und Chefärzten genutzt werden, um Compliance zusätzlich mit einem finanziellen Anreiz zu verbinden.