Expertenstandards nach § 113a SGB XI sind evidenzbasierte Qualitätsinstrumente, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege dienen sollen.
Wahlleistungen sind für jedes Krankenhaus zusätzliche Ertragsbringer und werden für den Erfolg des Krankenhauses zunehmend bedeutender. Dies liegt nicht zuletzt in den sich verändernden Patientenbedürfnissen begründet.