Urteil zu Vergabeverfahren mit Signalwirkung
Berlin. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem rechtskräftigen Beschluss klargestellt, dass bei öffentlichen Vergabeverfahren im Gesundheitswesen weiter Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Cloud-Dienst-Anbietern genutzt werden dürfen.