Rechtskolumne: Privatklinik muss vorerst keine Klinikbetten mehr für COVID-19-Patienten vorhalten
Das VG Ansbach beschloss, dass die Pflicht zum Vorenthalten von freien Betten mit Blick auf die Abflachung der Neuinfektionsrate, die nur teilweise Auslastung der Klinikbetten sowie die wirtschaftlichen Folgen für die Privatklinik unverhältnismäßig sei.