Update von Experten für Praktiker

Nach einem Jahr Pause ist der Kodierfachkräftekongress zurück in Berlin. Er bot einen informativen Tag, den die rund 70 Teilnehmer zum intensiven Wissensaustausch nutzten. Welches die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung sind und was die Kodierfachkräfte im Jahr 2018 hinsichtlich der Kodierung erwartet, erfuhren die Teilnehmer am 7. November 2017 beim 11. Kodierfachkräftekongress in Berlin 

Den Kongressauftakt machte Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der auf die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung hinsichtlich der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Prüfverfahrensvereinbarung einging. Er machte dabei die Widersprüche deutlich, die sich aus den von den Vertragspartnern DKG und GKV-Spitzenverband ausgestalteten Umsetzungshinweisen zur PrüfvV ergeben. Wernitz machte deutlich, dass wichtige Fragen hinsichtlich der Unterlageneinreichung beim MDK zu klären seien hinsichtlich der Eingangsfrist wie auch bezüglich des Nachweises des vollständigen Eingangs der Unterlagen.

Die PrüfvV aus Sicht des MDK stellte Dr. Birgit Heukrodt, die Geschäftsbereichsleitung aus dem Geschäftsbereich Krankenhaus beim MDK Berlin-Brandenburg e.V., vor. Sie betonte die Bedeutung der Digitalisierung und der elektronischen Übermittlung der Akten als aktuelle Herausforderung. Hier komme es insbesondere darauf an, in welcher Form Patientenakten digitalisiert würden, um die Übersichtlichkeit zu wahren und dem Verlust von Informationen vorzubeugen.

Nach der PrüfvV thematisierte Dr. Erwin Horndasch, Leiter des Medizincontrollings am Stadtkrankenhaus Schwabach, die Besonderheiten und Neuerungen bei der Beatmung. Dr. Horndasch ging hinsichtlich der Non-invasiven Ventilation (NIV) der Frage nach, wann eine wie in der Definition zur Beatmung beschriebene intensivmedizinische Beatmung vorliege. Diese sei nicht mit der Behandlung auf der Intensivstation gleichzusetzen. Abhilfe schaffe an dieser Stelle, den Einzelfall mit Hilfe etablierter Scoring-Systeme wie dem TISS28 oder den Frühreha-Barthelindex zu bewerten, gemäß der Empfehlung des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung.

Im Anschluss daran beleuchtete Dr. Matthäus Bauer vom Klinikum der Universität München die aktuellen Entwicklungen in der Onkologie. Kennzeichnend für diesen Fachbereich sei, dass die DRGs in der Onkologie häufig von der Wiederaufnahme bei Komplikationen ausgenommen sind. Eine Zusammenfassung und Neueinstufung bei unvermeidbaren Nebenwirkungen von Chemo- und Strahlentherapien im Rahmen onkologischer Behandlungen werde so nicht vorgenommen.

Den Kongress schloss Dr. Erwin Horndasch mit dem Kodierupdate für das neue Jahr 2018. In den Fokus rückte er die Änderungen sowohl im ICD- wie auch im OPS-Katalog. Zudem wies er auf Veränderungen bei den Zusatzentgelten und NUBs hin und ging auf die Neuerungen in der Fallpauschalenvereinbarung und in den deutschen Kodierrichtlinien ein.

Die Teilnehmer erlebten einen spannenden Kongresstag mit zahlreichen angeregten Diskussionen. Das Team der KU Gesundheitsmanagement dankt allen Teilnehmern für den fachlichen Austausch und würde sich freuen, die Teilnehmer auf einem der nächsten Kongresse wieder begrüßen zu dürfen.


Programm

09:00-09:30 Uhr Begrüßung
09:30-10:30 UhrRecht, BSG und Kritik
Thomas Wernitz, Bregenhorn-Wendland Rechtsanwaltsozietät
10:30-11:30 UhrPrüfvV 2017 aus Sicht des MDK
Dr. Birgit Heukrodt, MDK Berlin-Brandenburg e.V.
11:30-12:30 Uhr Mittagspause
12:30-13:30 UhrBeatmungsupdate HFNC
Dr. med. Erwin Horndasch, DGfM e.V.
13:30-14:30 UhrEntwicklungen bei der Kodierung in der Onkologie
Dr. med. Matthäus Bauer, Klinikum der Universität München
14:30-15:00 Uhr Kaffeepause
15:00-16:00 UhrKodierupdate 2018
Dr. med. Erwin Horndasch, DGfM e.V.

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