Wissensaustausch von Experten für Praktiker

Am 20. November fanden sich 60 Kodierfachkräfte aus ganz Deutschland zum inzwischen 14. Kodierfachkräftekongress im Maritim Hotel in Berlin ein. Themen waren die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung, Neuerungen und Änderungen der Kodierrichtlinien und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG).

Eröffnet wurde die informative Veranstaltung von Anette Bayerlein, Teamleiterin der KU Gesundheitsmanagement und Dr. Erwin Horndasch, Leiter Medizincontrolling, Stadtkrankenhaus Schwabach gGmbH.

Herausforderungen des PpSG

Den Kongressauftakt machte Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der auf die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung hinsichtlich des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes einging und auch konkrete Fragestellungen aus der Praxis beantwortete. Diese waren beispielsweise, ob eine ärztliche Krankenhauseinweisung für stationäre Behandlung und Abrechnung notwendig ist oder ob es für die Abrechnung des OPS 8-98b ausreicht, dass die Zeitgrenze von 30 Minuten für den Transport des Patienten zu einem Kooperationspartner des KH nur bei Tageslicht eingehalten werden kann. Das Auditorium beteiligte sich aktiv an der Diskussion.

Diabolische Rhetorik für Kodierfachkräfte

Für den Medizincontroller ist es wichtig, von seinen Gesprächspartnern als kompetent und selbstsicher wahrgenommen zu werden. Diabolische Rhetoriker untergraben seine Kompetenz und setzen systematisch Strategien und Instrumente ein, um die eigenen beruflichen Ziele kompromisslos durchzusetzen. Wer sich gegen Manipulation und Kampf-Rhetorik durchsetzen will, benötigt neben mentaler Stabilität einen Werkzeugkasten an Abwehrtechniken, um sich in Stresssituationen wie zum Beispiel internen Fallbesprechungen oder MDK-Prüfungen souverän zu behaupten. Wie dies gelingen kann, erläuterte der Rhetorikfachmann Rüdiger Freudendahl in einem interaktiven Vortrag.

Tipps und Hinweise vor Klageverfahren

Nach der Mittagspause erläuterte Dr. Erwin Horndasch aus Gutachtersicht, wie Defizite in der Dokumentation vor Gericht zu Problemen führen können. Um auf gerichtliche Auseinandersetzung bestmöglich vorbereitet zu sein, sind laut Dr. Horndasch folgende Punkte wesentlich: Die exakte Dokumentation der Argumente, ggf. empfiehlt es sich auch, konkrete Beispiele aus der Kodierung zu notieren. Die komplette Dokumentation bzw. Akte muss an den Gutachter gegeben werden, Nachlieferungen sind unbedingt zu vermeiden. Und bei der Verwendung von Kopien oder Scans muss auf sinnvolle Lesbarkeit geachtet werden.

Update Psych-Kodierung 2019

Im Anschluss ging Christian Kienbaum, Bereichsleiter Verwaltung in der Psychiatrischen Klinik Uelzen gGmbH, auf die aktuellen Neuerungen in der Psych-Kodierung 2019 ein. Ein Schwerpunkt seines Vortrags lag dabei auf der stationsäquivalenten Behandlung (StäB). Darüber hinaus gab er wertvolle Hinweise zum Einsatz von Dokumentationshilfen und erläuterte die Unterschiede zwischen fallbegleitender und retrospektiver Kodierung.

Kodierupdate 2019

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des DRG-Systems kommen jedes Jahr auf die Krankenhäuser – und somit auch auf die alltägliche Arbeit der Kodierfachkräfte –umfangreiche Änderungen zu. Dr. Erwin Horndasch schloss den Kongress daher mit einem Kodierupdate für das Jahr 2019 ab. Dabei ging er auf wesentlich Änderungen im ICD- und OPS-Katalog, der Fallpauschalenvereinbarung, den deutschen Kodierrichtlinien sowie der CC-Matrix ein.


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