Am 26. November fand in Berlin der mittlerweile 16. Kodierfachkräftekongress der KU Gesundheitsmanagement statt. Im Hotel Maritim proArte fanden sich fast 100 Teilnehmer ein, die sich zu den aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Neuerungen rund um das Thema Kodierung fortbilden wollten.

Die Veranstaltung begann mit Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der zu zwei höchst aktuellen Themen referierte. Auf der Agenda standen „MDK-Reformgesetz und dessen mögliche Auswirkungen“ sowie der Komplex „PsSG vs. BSG-Rechtsprechung“. Neben der Erläuterung von diversen Details in der Auslegung des MDK-Reformgesetzes betonte Herr Wernitz, dass zur Berechnung der Prüfquoten nur komplett „unbeanstandete Rechnungen“ herangezogen werden. Beanstandete Rechnungen – selbst, wenn nachfolgend ein Gericht entschieden hat, dass die Abrechnung korrekt war – werden zur Berechnung der Prüfquoten nicht herangezogen. Eine Information, die für Diskussion im Auditorium sorgte. Dr. Erwin Horndasch, der durch die Veranstaltung führte, nahm dies als Anlass für einen kurzen Exkurs, indem er die Frage stellte, wie in den jeweiligen Häusern ab 2020 mit den Strafzahlungen umgegangen und wer dafür verantwortlich gemacht werden wird. Er legte den Kongressteilnehmern nahe, sich zeitnah mit ihren Vorgesetzten und der Geschäftsführung zusammenzusetzen und eine Strategie zu entwickeln. Die nachfolgende Kaffeepause war eine willkommene Gelegenheit, um das Gehörte untereinander wie auch mit dem Referenten zu diskutieren.

Im Anschluss referierte Dr. Nikolaus von Dercks, Leiter Medizincontrolling und Geschäftsführer der Medizinischen Versorgungszentren Universitätsklinikum Leipzig, über aktuelle Entwicklungen und Neuerungen bei der Kodierung in Orthopädie und Unfallchirurgie. Einen Schwerpunkt bildete hierbei die Kodierung in der Wirbelsäulenchirurgie. Er sprach auch darüber, wie das Medizincontrolling personell und organisatorisch optimal aufgestellt werden kann.

Danach widmete sich Dr. Ernst Spitzenpfeil, DRG-Berater und -Coach, dem Thema „Rechtssichere Dokumentation“. Durch seine langjährige Tätigkeit sowohl als Mediziner im Klinikalltag als auch beim MDK sowie seine umfassende Erfahrung als Gerichtssachverständiger mit über 700 Gutachten, konnte er mit Detailwissen und Praxisnähe überzeugen. Er begann mit der Überlegung, dass medizinische Dokumentation nicht in erster Linie für den MDK, sondern v.a. für den nachbehandelnden Arzt, zur externen Qualitätssicherung, zur Abwehr von Behandlungsfehlervorwürfen und für die Abrechnung erfolgen muss. Er wies daraufhin, dass dabei unbedingt die Grenzen der Kompetenzen der Kodierfachkräfte zu beachten sind und deshalb die Kodierung aus den Funktionsabteilungen überaus wichtig ist. Er betonte, dass die Pflegedokumentation vollständig erfolgen muss und v.a. auch die Defizite des Patienten dokumentiert werden müssen. Eine Gefahrenquelle für beanstandete Rechnung sind hierbei v.a. Diskrepanzen zwischen pflegerischer und ärztlicher Dokumentation.

In der nachfolgenden Mittagspause konnten sich die Teilnehmer im Restaurant des Hotels an einem reichhaltigen Buffet stärken, Kontakte knüpfen und auch inhaltliche Aspekte vertieft diskutieren, bevor es mit den beiden Vorträgen des Nachmittags weiterging.

Dr. Erwin Horndasch, Leiter Medizincontrolling des Stadtkrankenhauses Schwabach, moderierte den Kongress nicht nur, er hielt auch einen eigenen Vortrag, das „Kodierupdate 2020“. Dabei erläuterte er Details und Änderungen bei der Kodierung von u.a. SIRS, Sepsis und Themen der Palliativmedizin.

Den Abschluss des Kongresstages bildete Dr. Matthäus Bauer, Leiter des Referats Medizincontrolling
Klinikum der Universität München, mit seinem Vortrag „Palliativmedizin – Wie ist zu kodieren  und zu dokumentieren?“. Dabei ging er auch auf Besonderheiten wie beispielsweise die Kodierung von externen Experten ein.

Die Veranstaltung wurde von den Fachausstellern TIPLU und Cerner unterstützt, die auch jeweils mit einem Stand und Ansprechpartnern vor Ort waren.

Birgit Sander, KU Redaktion


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