Am 5. März fand in Nürnberg der mittlerweile 17. Kodierfachkräftekongress der KU Gesundheitsmanagement statt. Im Maritim Hotel am Hauptbahnhof fanden sich fast 60 Teilnehmer ein, die sich zu den aktuellen Entwicklungen und gesetzlichenNeuerungen rund um das Thema Kodierung fortbilden wollten.
Begrüßt wurden die Teilnehmer von Anette Bayerlein, Teamleiterin Gesundheitsmanagement, und Dr. Erwin Horndasch, Leiter Medizincontrolling, Stadtkrankenhaus Schwabach, der auch durch die Veranstaltung führte.
Rechtsprechung des BSG und das MDK-Reformgesetz
Der erste Referent Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, referierte zum nach wie vor höchst aktuellen Thema MDK-Reformgesetz. Auf der Agenda stand „Die aktuelle Rechtsprechung des BSG und Anmerkungen zum MDK-Reformgesetz aus juristischer Sicht“. Herr Wernitz betonte, dass nach wie vor viele Fragen bestehen und Vieles ungeklärt sei. Anhand relevanter Gerichtsentscheidungen des BSG präsentierte und diskutierte Herr Wernitz konkrete Probleme und Fragestellungen und erläuterte, wie sich beanstandete Abrechnungen direkt auf die Prüfquoten oder ggf. die nachfolgenden Sanktionen auswirken.
„Die ursprünglichen Ideen des MDK-Reformgesetzes sind noch nicht ersichtlich.“
Er betonte, dass Krankenhäuser teilweise bereits erhebliche Rückstellungen bilden, um die drohenden Strafzahlungen abzufangen. Letztlich zog er das Resümee, dass die ursprünglichen Ideen des MDK-Reformgesetzes, nämlich Bürokratieabbau und Verminderung der Prüfungen, derzeit leider noch nicht ersichtlich sind.
MDK-Reformgesetz aus Sicht des MDK Bayern
Der nächste Referent war Dr. Wolfgang Neber, Leiter Krankenhaus Region Nord, MDK Bayern, der das Thema MDK und MDK-Reformgesetz aus Sicht des MDK – oder jetzt MD – erläuterte. Er erklärte, welche Auswirkungen die Neuregelungen auf die Arbeit und Organisation des MD und dessen Tagesgeschäft mit den Krankenhäusern haben bzw. möglicherweise haben werden. Ein wichtiger Punkt dabei war der Aspekt der Gesprächsbereitschaft, die hoffentlich auch in Zukunft bei Prüfungen bzw. in deren Umfeld zwischen Krankenhäusern und MD erhalten bleibt.
In der nachfolgenden Mittagspause bot sich den Teilnehmern beim Buffet im Restaurant des Hotels die Gelegenheit zu Gesprächen untereinander und auch dieMöglichkeit, den einen oder anderen Aspekt in der Diskussion mit den Referenten zu vertiefen.
Strafzahlungen für falsche Abrechnung
Frisch gestärkt fanden sich die Kongressbesucher nach dem Lunch zum Vortrag von Dr. Erwin Horndasch, Leiter Medizincontrolling, Stadtkrankenhaus Schwabach, im Seminarraum ein. Herr Dr. Horndasch referierte zum Thema „MDK-Reformgesetz aus Sicht der Krankenhäuser“. Einen wichtigen Bestandteil seines Vortrags bildeten praktische und strategische Aspekte, auf die Krankenhäuser besonderes Augenmerk legen sollten. Beispielsweise werde beim Thema Strafzahlungen die Suche nach dem „Schuldigen“ relevant werden, so Dr. Horndasch. Die betreffenden Personen seien gut beraten, sich vorab mit ihren direkten Vorgesetzten bzw. der Geschäftsführung über das Vorgehen und die Konsequenzen abzustimmen.
Neues zur Kodierung in der Beatmung und der Palliativmedizin
Im Anschluss daran referierte Dr. Ulf Dennler, Geschäftsbereichsleiter Medizincontrolling, München Klinik gGmbH, zu Aktuellem zur Kodierung in der Beatmung. Dr. Dennler bot viele fachliche Details und erläuterte Besonderheiten, die zu angeregter Diskussion im Plenum anregten. Nach jedem Punkt fasste er die wichtigsten Fakten in „Take home messages“ zusammen, die die Essenz der diversen Punkte noch einmal verdeutlichten.
Die anschließende Kaffeepause wurde noch einmal zu intensiver Diskussion und Gesprächen genutzt, bevor es an den letzten Vortrag ging. Den Abschluss des Kongresstages hätte Dr. Matthäus Bauer, Leiter des Referats Medizincontrolling, Klinikum der Universität München, mit seinem Vortrag „Palliativmedizin – Wie ist zu kodieren und zu dokumentieren?“ bilden sollen. Da Herr Dr. Bauer kurzfristig absagen musste, übernahm Dr. Horndasch die Präsentation des Themas. Dabei ging er u.a. auch auf Besonderheiten wie beispielsweise die Kodierung von externen Experten ein. Das Thema traf auf großes Interesse, was man auch an der angeregten Diskussion – trotz des bereits fortgeschrittenen Kongresstages – sehen konnte.
Die Veranstaltung wurde von den Fachausstellern Tiplu und ID Information und Dokumentation im Gesundheitswesen unterstützt, die auch jeweils mit einem Stand und Ansprechpartnern vor Ort waren.
Birgit Sander, Redaktion KU Gesundheitsmanagement
Programm
08:00-09:00 Uhr | Registrierung |
09:00-09:30 Uhr | Begrüßung |
09:30-10:30 Uhr | Aktuelle Rechtsprechung des BSG und Anmerkungen zum MDK-Reformgesetz aus juristischer Sicht Thomas Wernitz |
10:30-11:30 Uhr | Aktuelles aus dem MDK und MDK-Reformgesetz Dr. Wolfgang Neber |
11:30-12:30 Uhr | Mittagspause |
12:30-13:30 Uhr | MDK-Reformgesetz aus Sicht der Krankenhäuser Dr. Erwin Horndasch |
13:30-14:30 Uhr | Aktuelles zur Kodierung in der Beatmung Dr. Ulf Dennler |
14:30-15:00 Uhr | Kaffeepause |
15:00-16:00 Uhr | Palliativmedizin – wie ist zu kodieren und zu dokumentieren? Dr. Matthäus Bauer |
Moderation: Dr. Erwin Horndasch
(Änderungen vorbehalten)
Referenten
Dr. med. Matthäus Bauer
Leiter des Referats Medizincontrolling, Klinikum der Universität München
Dr. Matthäus Bauer ist der Leiter des Referats Medizincontrolling am Klinikum der Universität München. Sein ca. 40-köpfiges Kodierfachkräfte-Team kodiert pro Jahr ca. 75.000 stationäre Fälle. Die Palliativmedizin des Klinikums betreibt 10 Betten für Erwachsene und 8 Betten für Kinder.
Palliativmedizin – wie ist zu kodieren und zu dokumentieren?
Der Aufwand bei der Kodierung in der Palliativmedizin wird davon abhängen, ob die Fachabteilung eine besondere Einrichtung (wenig Aufwand) oder ein Teilbereich des DRG-Systems (viel Aufwand) ist.
Der Vortrag beschäftigt sich mit den OPS Codes in der Palliativmedizin, den Folgen eines Wechsels zu einer besonderen Einrichtung (wie simuliere ich den Wechsel ?) und der Frage, was OPS 8-98h eigentlich ausmacht und was „Zeitaufwand am Patienten“ bedeutet.
Dr. med. Ulf Dennler
Geschäftsbereichsleiter Medizincontrolling, München Klinik gGmbH
Dr. Ulf Dennler leitet den Geschäftsbereich Medizincontrolling der München Klinik gGmbH. Die München Klinik gGmbH ist der zweitgrößte Klinikverbund Deutschlands in kommunaler Trägerschaft, in dem jährlich etwa 120.000 Patienten stationär behandelt werden. Seit 2009 leitet Dr. Ulf Dennler den Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA) der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. Als Vertreter der AWMF in Arbeitsgruppen des DIMDI und Mitglied von Arbeitsgruppen der AWMF hat er in 2018 und 2019 an der Neufassung der Kodierrichtlinie Beatmung und des OPS-Kodes zur Beatmungsentwöhnung mitgewirkt.
Aktuelles zur Kodierung in der Beatmung
Seit Jahren steht die korrekte Zählweise von Beatmungsstunden im Fokus von Abrechnungsstreitigkeiten und sozialgerichtlichen Auseinandersetzungen. Durch eine aus medizinisch-fachlicher Sicht nicht mehr nachvollziehbare Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in den letzten Jahren ist der Streit eskaliert.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und unter der Schirmherrschaft der DIVI wurden die Abrechnungsregeln für Beatmungsstunden in 2020 sehr grundlegend geändert. Gleichzeitig wurden Kritikpunkte an dem in 2019 eingeführten OPS-Kode für die Entwöhnung von einer prolongierten Beatmung aufgegriffen und der Kode 8-718 inhaltlich überarbeitet.
Im Vortrag werden für ein besseres Verständnis die Hintergründe zu beiden Entwicklungen erläutert und die Konsequenzen für die Versorgung der Patienten sowie die Abrechnung der Fallpauschalen dargestellt.
Dr. med. Erwin Horndasch
Leiter Medizincontrolling, Stadtkrankenhaus Schwabach
Seit Beginn des DRG-Zeitalters ist Dr. Horndasch als Medizincontroller und DRG-Berater tätig. Er ist Sprecher der Gutachtergruppe der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling und Mitglied beim Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung. Zudem ist er als Sachverständiger bei Abrechnungsstreitigkeiten vor Sozial- und Zivilgerichten tätig. Er kann deshalb als Spezialist für die Kodierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen bezeichnet werden.
MDK-Reformgesetz aus Sicht der Krankenhäuser
Das MDK-Reformgesetz bringt für die deutschen Krankenhäuser tiefgreifende Veränderungen und Unsicherheiten bei der Abrechnung. Dr. Horndasch stellt die provokante These in den Raum, inwieweit die Tätigkeit in einem Krankenhaus an ein Casino erinnert. Aufgezeigt werden Handlungsoptionen und mögliche Alternativen, um den aktuellen Herausforderungen, die sich durch das MDK-Reformgesetz ergeben, zu begegnen.
Wie viel würden Sie auf Ihre Kodierung wetten?
Dr. med. Wolfgang Neber
Leiter Krankenhaus Region Nord, MDK Bayern
Dr. Wolfgang Neber verantwortet als einer von zwei Regionalleitern „Krankenhaus“ das operative Geschäft der DRG – Abrechnungsprüfung beim MDK Bayern und begleitet aktuell auch die Umsetzung des MDK-Reformgesetztes in seinem Unternehmen. Er ist zudem seit vielen Jahren als ärztlicher Gutachter im DRG-System unterwegs und hat somit über Jahre die Veränderungen in diesem System aus der Anwendersicht begleitet.
Aktuelles aus dem MDK und MDK-Reformgesetz
Die Folgen des MDK-Reformgesetzes sind derzeit noch nicht absehbar. Trotz vieler Details bleiben Fragen zu Umsetzung und möglichen Auswirkungen offen. Im Spannungsfeld zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern spielt der MD(K) zukünftig eine noch wichtigere Rolle als bisher, nicht nur beim Thema Strukturprüfungen.
Umsetzung und mögliche Auswirkungen des MDK Reformgesetztes werden im Vortrag von Dr. Neber aus Sicht des MD(K) beleuchtet und geben den Teilnehmenden in der Diskussion mit allen Referenten somit einen umfassenden Einblick in das Thema.
Thomas Wernitz
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Bregenhorn-Wendland & Partner
Seit 1990 Rechtsanwalt, seit 2008 Fachanwalt für Medizinrecht, seit 1999 im Bereich des Krankenhausrechts tätig (1999 – 2006 Justitiar der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt), Leiter des Standortes Magdeburg unserer Kanzlei, Referent zahlreicher Vorträge u.a. zum Thema „Aktuelle Rechtsprechung des BSG“, Mitautor des Buches „Operatives und strategisches Medizincontrolling“, Verfasser diverser Aufsätze in der KU.
Aktuelle Rechtsprechung des BSG und Anmerkungen zum MDK-Reformgesetz aus juristischer Sicht
Im Vortrag werden die letzten BSG-Entscheidungen unter dem damaligen Vorsitzenden des 1. Senats Herrn Prof. Dr. Hauck erläutert.
Darüber hinaus wird das zwischenzeitlich in Kraft getretene MDK-Reformgesetz im Hinblick auf mögliche Abrechnungsstreitigkeiten vorgestellt und kritisch hinterfragt.
Das sagen die Teilnehmer…
Informationen
Datum: | 5. März 2020, 9.00-16.00 Uhr |
Ort: | maritim Hotel Nürnberg, Frauentorgraben 11, 90443 Nürnberg |
Gebühr: | 349,- Euro zzgl. MwSt. |
299,- Euro zzgl. MwSt. für jede weitere Person des gleichen Hauses | |
Alle DGfM Mitglieder erhalten 10% Rabatt |
Alle Teilnehmer erhalten die Deutschen Kodierrichtlinien 2020 mit MDK-Kommentar.
Seminarunterlagen, Mittagsbuffet, Pausensnacks und Getränke inklusive!
Die Anmeldung ist verbindlich, aber jederzeit übertragbar. Bei Stornierung der Anmeldung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Aufwandspauschale von 150 Euro fällig. Im Falle der Stornierung innerhalb der letzten beiden Wochen vor der Veranstaltung wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig, es sei denn, der Vertragspartner kann einen Ersatzteilnehmer benennen.
Im Hotel ist ein Abrufkontingent für Veranstaltungsteilnahmer hinterlegt. Unter dem Stichwort „KU-Kodierfachkräftekongress“ können Sie bis zum 23. Januar 2020 buchen. Ihre Buchung senden Sie bitte an reservierung.nur@maritim.de oder telefonisch an 0911-2363855.
Mit freundlicher Unterstützung von
Kooperationspartner
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