Im Frühjahr 2013 war der KU-Kodierfachkräfte-Kongress in Würzburg restlos ausgebucht. Für alle, die dort keinen Platz mehr bekommen haben, gab es die Möglichkeit, am 27. November 2013 in Hamburg den zweiten KU Kodierfachkräfte-Kongress zu besuchen. Dieser wurde wie bereits die erste Veranstaltung von der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (DGfM) und der Fachzeitschrift KU Gesundheitsmanagement durchgeführt. Die Teilnehmer erwartete ein abwechslungsreicher Tag mit interessanten Vorträgen von hochkarätigen Referenten. Zusätzlich bot die Veranstaltung den perfekten Rahmen zum Wissens- und Informationsaustausch im Bereich Kodierung. Die Fachaussteller 3 M und ID Information und Dokumentation im Gesundheitswesen waren ebenfalls vor Ort.
Durch die Veranstaltung führte Annika Hoffmann, die als Produktmanagerin zum Team der KU Gesundheitsmanagement gehört. Zusammen mit Dr. Erwin Horndasch, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (DGfM), begrüßte sie die Teilnehmer und lud zu spannenden Vorträgen ein.
Den Anfang machte Dr. Nikolai von Schroeders, stellvertretender Vorsitzende der DGfM, mit einem guten Überblick, was ein MDK-Management für Kodierfachkräfte bedeutet. Er ging auf Grundlegendes ein wie z. B. welches Recht zur Geltung kommt (Sozialgesetzbuch V, Krankenhausentgeltgesetz), welche Regelungen verbindlichen Charakter haben (Deutsche Kodierrichtlinien, Klassifikationssysteme inkl. all ihrer Hinweise) und was nicht rechtens ist (in Internet-Foren wie z.B. mydrg.de kann jeder seine Meinung veröffentlichen – egal auf welcher Grundlage die basiert). Wie viel letztendlich geprüft wird, liegt im Spannungsfeld der Kassen und des MDK. Die Kassen wollen, dass alle Fälle geprüft werden – die MDK haben aber nur ein gewisses Kontingent zur Verfügung. Die nicht korrekte Darstellung der Medien bezüglich der falschen Krankenhausabrechnung (laut Krankenkassen wären „jede zweite Rechnung falsch“) erschweren die Beziehung zwischen MDK und Klinikleitung. Von Schroeders betont, dass die Klinik der Mitwirkungspflicht nachgehen muss. Konkret heißt das, dass dem MDK-Prüfer alle Dokumente zur Verfügung gestellt werden müssen – spezielle Daten muss er sich allerdings selbst aus den Akten heraussuchen. In einem Praxisblock gab von Schroeders seine Erfahrungen preis, welche Berufsgruppen in dem Prozess der MDK-Prüfung mit integriert werden sollten und wie ein idealer Ablauf sein könnte. Rege Diskussionen erfolgten beim Thema „300 Euro Aufwandspauschale“.
Exkurs Diabetes Mellitus
Diabetes ist auf dem besten Wege, Volkskrankheit Nummer Eins in Deutschland zu werden: Aktuell sind etwa sechs Millionen Menschen an Diabetes erkrankt. 90 Prozent leiden an einem Typ-2-Diabetes, 300.000 an Typ-1-Diabetes – davon 25.000 Kinder. Diese Zahlen veröffentlichte die Deutschen Diabetes-Hilfe im Deutschen Gesundheitsbericht Diabetes 2013, der anlässlich des Weltdiabetestages erschien. Neben der medizinischen Beurteilung von Diabetes (Typ-1 und Typ-2) gibt es in der Kodierung elf verschiedenen Möglichkeiten. Dr. Erwin Horndasch, Generalsekretär der DGfM, zeigte die Unterschiede praxisnah auf: Haupt- oder Nebendiagnose, mit multiplen Komplikationen und/oder Folgeerkrankungen begleitet oder es liegt eine Entgleisung vor. Wenn man bei einem Diabetes-Fall auch hinterfrage, ob der Patient Komplikationen aufgrund der Erkrankung hat, ist nicht nur eine bessere Kodierung möglich, sondern verbessert das Diabetes-Management – so der Arzt Horndasch. Wichtige Informationen dazu wie z. B. Kodierempfehlungen und Kommentare, veröffentlicht der Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA) zusammen mit der DGfM im Internet unter foka.medizincontroller.de.
Ambulante oder stationäre Notwendigkeit?
Mit juristischem Grundwissen für Kodierfachkräfte begeisterte Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, die Teilnehmer. Als Werkzeug der Juristen nannte er bspw. die üblichen „Verdächtigen“: Sozialgesetzbücher, Krankenhausentgeltgesetz, Pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) und die Deutschen Kodierrichtlinien. Sein Tipp an die
Kodierfachkräfte: Sie sollen die Rechtssprechungen studieren. Auf den Seiten der Landessozialgerichte unter www.sozialgerichtsbarkeit.de und der Bundessozialgerichte (www.bundessozialgericht.de) können aktuelle Entscheidungen, Termine und Rechtsfragen eingesehen werden. Wernitz gab zu Berücksichtigen, dass es immer auch Einzelfallentscheidungen gibt. Erschwerend kommt dazu, dass seiner Meinung nach der erste und dritte Senat bei der Definition zur Notwendigkeit einer ambulanten und vollstationären Krankenhausbehandlung nicht immer einer Meinung seien. Wernitz betonte, dass eine gut geführte Dokumentation essenziell sei. Aktuell liege nämlich die Beweislast beim Krankenhaus – nicht wie früher, wo die Gegenseite beweisen te, dass die Behandlung auch ambulant hätte durchgeführt werden können. In der Fallakte müsse festgehalten werden, warum eine stationäre Krankenhausbehandlung notwendig war und somit eine ambulante Versorgung nicht ausreichend gewesen wäre. Risikoabwägungen mit Blick auf den Gesundheitszustand des Versicherten/Patienten bieten nach Wernitz bei der Entscheidung zwischen stationärer oder ambulante Versorgung eine gute Grundlage. Falls es zu einem Widerspruchsverfahren kommt, sollten die Briefe „aus einer Hand“ kommen. Wernitz wie auch von Schroeders empfehlen eine zentrale Stelle, die mit dem MDK kommuniziert. Dadurch können emotionale Ausbrüche von z. B. behandelnden Ärzten vermieden und der Fall auf Sachebene bearbeitet bzw. abgewickelt werden (Zeitersparnis im Ablauf).
Verschlüsselung in der Wirbelsäulenchirurgie
In die Details der Wirbelsäulenchirurgie und deren Verschlüsselung weihte Dr. Volker Blaschke, Leiter Medizincontrolling in der Schön-Klinik Neustadt, die Konferenzteilnehmer ein. „Wenn man die Wirbelsäule kodiert, dann muss man sie auch kennen!“ ist sein Leitspruch und zeigte die grundsätzliche Anatomie der Wirbel auf. Sein Praxistipp: Bei der Kodierung die Behandlung auf einem anatomischen Bild einzeichnen – dies veranschaulicht die Behandlung (Von welcher Seite wurde der Eingriff durchgeführt? Wurden z. B. Schrauben verwendet?) und ermöglicht somit die bessere Zuordnung für die Kodierung. Zusammen mit Blaschke verschlüsselten die Kongressteilnehmer konkrete Beispiele und testeten so ihr Wissen bzw. konnten die vorher erhaltenen Informationen gleich anwenden.
Kodier-Update 2014
Was sich in den G-DRGs für 2014 ändern wird, zeigte Gerrit Frühauf, Finanzvorstand der DGfM. Ganz allgemein ändern sich in 2014 1.196 DRGs (+9 im Vergleich zum Vorjahr). Näher betrachtet bedeutet dies 1.148 (+6) im FP-Katalog, 43 (+3) unbewertet (Anlage 3a) und 5 (–) teilstationär. Bei den Ein-Belegungstag-DRGs wurden explizit (VWD 1 Tag) 20 (-3) und implizit
(uGVD 2 Tage) 325 (-4) angepasst. Im Speziellen erklärte Frühauf den
Kongressteilnehmern folgende Neuerungen/Änderungen:
- DKR – Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett
- DKR – Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
- CCL-Matrix (Übersicht, Abwertungen, Aufwertungen)
- ICD-10-GM 2014
- OPS 2014: Diagnostik, Bildgebung, Neurochirurgie, Thoraxchirurgie, Herzchirurgie, Gefäßchirurgie, Abdominalchirurgie, Urochirurgie, Unfallchirurgie/
- Orthopädie – um nur einen Auszug zu erwähnen.
Resümee
Der zweite KU Kodierfachkräftekongress war wieder komplett ausgebucht.
Im Gespräch mit den Teilnehmern als auch durch Evaluierung besteht ein hoher Bedarf an Informationsweitergabe und -austausch auf dem Gebiet der Kodierung. Die Bewertung der gesamten Veranstaltung (Vorträge, Räumlichkeiten, Essen & Getränke) wurde mit gut bewertet. Von den 118 Teilnehmern gaben 80 den Fragebogen ab – das ergibt eine 67,8 %ige Beteiligung. Das Thema Recht lag den Teilnehmern besonders am Herzen – das zeigte der Austausch mit dem Referenten während und ebenso die Befragung am Ende der Veranstaltung. Deshalb wird für diesen Bereich beim nächsten KU Kodierfachkräftekongress etwas mehr Zeit eingeplant.
Autorin: KU Redakteurin Stefanie Löffler
Mit freundlicher Unterstützung von
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