Fast 100 Teilnehmer kamen zum 5. KU Kodierfachkräftekongress ins Maritim Hotel nach Nürnberg. Dort wurden sie von Dr. Erwin Horndasch, Generalsekretär der DGfM, und Bernd Müller, Geschäftsführer der MGO Fachverlage, herzlich begrüßt. „Wir wollen uns mit den drängenden Problemen beschäftigen, die die Kodierfachkraft vor Ort beschäftigt“, leitete Horndasch die Veranstaltung ein. Er betonte, dass der Austausch unter den Teilnehmern im Vordergrund beim Kongress stünde. Sehr viele Teilnehmer kamen aus der Heimatregion des Verlages: Region Coburg, Kulmbach, Lichtenfels. Das freute Geschäftsführer Müller und er gab dem Publikum einen kurzen Rückblick auf die vorherigen Veranstaltungen. Natürlich wolle man sich weiter verbessern, deshalb sei ein ehrliches Feedback auch wichtig. „Nehmen Sie etwas mit“, gab Bernd Müller den Anwesenden mit auf den Weg.

Das Auditorium blickte auf einen spannenden, abwechslungsreichen Tag. So referierte als erstes Dr. Hans-Ulrich Euler, Leiter der sozialmedizinischen Expertengruppe des MDK, zur Entwicklung und aktuellen MDK-Kommentierung. Beim Vortrag war auch das Publikum gefragt: Wie würden sie zu den jeweilig genannten Beispielen kodieren? Unter den Tischnachbarn sorgte die Empfehlung und die Erklärung zu den MDK-Kommentaren für rege Diskussionen – ebenso bei der Anschlussdiskussion.

Der zweite Referent Rüdiger Freudendahl briefte die Kodierfachkräfte auf souveränes und überzeugendes Auftreten. Dabei bezog er das Publikum aktiv ein und gab hilfreiche Tipps, nicht nur damit die Kodierfachkräfte in Zukunft souverän gegenüber ihren Oberärzten und MDK-Prüfern auftreten, sondern diese Hilfestellungen auch im privaten Bereich umsetzen können.

Nach der Mittagspause, ging es um „Herzensangelegenheiten“. Dr. Erwin Horndasch skizzierte die Schwierigkeiten bei der Kodierungen von Herzinsuffizienzen und Kardiomyopathien. Vor allem sei dabei die genaue Dokumentation, die allerdings nicht immer gewährleistet ist.

Ähnlich intensiv ging es beim folgenden Referat zu: Dr. med. Ulf Dennler zeigte dem Auditorium auf, welche Besonderheiten es bei der Abrechnung und Kodierung der Intensivmedizin und bei Beatmungen gibt. Teilweise herrsche hier noch Klärungsbedarf der genauen Begrifflichkeiten, wie bspw. ab wann der Transport bei neurologischen Komplexbehandlungen gilt.

Klärungsbedarf herrscht auch im rechtlichen Sinn. Thomas Wernitz, Fachanwalt für Medizinrecht, kritisierte in seinem Vortrag die Entscheidungen des Bundessozialgerichts, allen voran des 1. Senats. Gerade bei Abrechnungsfragen gibt es widersprüchliche Aussagen in Gesetz und Urteil. Anhand plastischer Beispiele stellte er auch die Auswirkungen des neuen Prüfverfahrens heraus und lieferte einen Überblick über aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts, die in Teilen auch bereits seine Vorredner bereits angesprochen hatten.

Damit endete ein informativer und diskussionsreicher Tag für die Kodierfachkräfte.


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