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18. KU Kodierfachkräftekongress

Webinar

26. November 2020
9.00 – 16.00 Uhr

Kulmbach. Welche aktuellen Entwicklungen gibt es in der Rechtsprechung und was erwartet die Kodierfachkräfte im Jahr 2021 hinsichtlich der Kodierung? Antworten auf diese und weitere Fragen erhielten die Teilnehmer am 26. November 2020 beim 18. KU Kodierfachkräftekongress. In diesem Jahr fand der Kongress erstmals online als Webinar statt.
Eröffnet wurde die Veranstaltung von Anette Nazarenko, Teamleiterin der KU Gesundheitsmanagement, und Dr. Erwin Horndasch, Leiter Medizincontrolling am Stadtkrankenhaus Schwabach, der das Webinar moderierte, die Fragen der Teilnehmer aufgriff und somit Raum für Diskussionen ließ.
Aktuelle Rechtsprechung des BSG
Das Webinar startete mit einem Vortrag von Thomas Wernitz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, der auf die aktuelle Rechtsprechung des BSG einging. „Trotz (aus Sicht der Krankenhäuser) überwiegend positiver Urteile der Vorinstanzen gingen alle Verfahren zum Nachteil der Krankenhäuser aus!“, so sein Resümee zu den gefällten Urteilen.
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund
Danach widmete sich Dr. Erwin Horndasch den Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten als Kodierregeln und sind für die zugelassenen Krankenhäuser, die Krankenkassen und die medizinischen Dienste verbindlich. Die bisherigen Entscheidungen waren jedoch allesamt Konsens-Entscheidungen und auch Ergebnis von Verhandlungen. Dr. Horndasch kritisierte u.a., dass Änderungen der Deutschen Kodierrichtlinien und/oder der Operationen- und Prozedurenschlüssel zu keinem befriedigenden Ergebnis bei dissenten Auffassungen führen.
Aktuelles zur Kodierung in der Beatmung
Nach der Mittagspause referierte Dr. Ulf Dennler, Leiter der Stabsstelle Strategisches Medizincontrolling am Universitätsklinikum Ulm, zur Kodierung in der Beatmung. „Die Entlassung eines Patienten in die außerklinische Beatmung erfordert umfassende administrative Voraussetzungen. Bei Entlassung in die außerklinische Intensivpflege ohne Beatmungsentwöhnung oder „Erhebung des Beatmungsstatus“ drohen finanzielle Sanktionen“, so seine Take-Home-Message am Ende des Vortrags.
Aktuelles zur Kodierung in der Pädiatrie
Im Anschluss ging Dr. Heiko Stute Leiter Medizinisches Leistungsmanagement an der Universitätsmedizin Greifswald, auf die Kodierung in der Pädiatrie ein. Themen waren Neugeboreneninfektion, Sepsis im Kindesalter, Verbrauchskoagulopathie, Off-Label-Use sowie intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Kindern.
Kodierupdate 2021
Den Abschluss des Webinars bildete Dr. Ernst Spitzenpfeil, DRG-Berater und Coach, mit einem „Kodierupdate 2021“. Dabei erläuterte er Details und Änderungen bei der Kodierung u.a. von Covid-19 und bösartigen Neubildungen.
Anna Zarling, KU Redaktion

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Anette Nazarenko
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