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TK regis­triert neuen Höchst­stand bei Behand­lungs­feh­lern

TK

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK

TK regis­triert neuen Höchst­stand bei Behand­lungs­feh­lern

Patientenversorgung

3 MIN

Mehr als 7.500 Verdachts­fälle bei Versicherten der TK

Hamburg. So viele Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler wie noch nie verzeichnet die Techniker Krankenkasse (TK) bei ihren Versicherten. 7540 TK-Versicherte und damit 14 Prozent mehr als im Vorjahr meldeten sich im vergangenen Jahr bei der Kasse, weil sie einen Behandlungsfehler vermuteten.

Etwa jeder dritte Fall erhärte sich im Rahmen der Überprüfung, sodass Medizinrechts-Spezialisten ein Verfahren in die Wege leiten konnten, teilte die TK mit. Dementsprechend gebe es sowohl bei den Verdachtsfällen als auch bei den später bestätigten Fällen neue Höchstwerte. Gleichzeitig gebe es eine massive Dunkelziffer von unentdeckten Fällen. TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas sagt: „Wir müssen dringend die Weichen dafür stellen, dass die unentdeckten Behandlungsfehler besser ermittelt werden können. Fehler werden bisher noch viel zu oft verschwiegen oder bagatellisiert statt sie als Chance für Verbesserungen zu nutzen. Wir brauchen eine offene Fehlerkultur, um die Qualität der medizinischen Versorgung zu optimieren.“

Meldepflicht und zentrales Register

Baas fordert unter anderem ein einheitliches Melderegister für Behandlungsfehler. „Derzeit führen Ärztekammern, Medizinischer Dienst und die Krankenkasse jeweils eigene Register, in denen die Fälle erfasst werden. Dadurch fehlt der Überblick über die Gesamtlage.“ Für mehr Transparenz sei außerdem eine Meldepflicht für Behandlungsfehler in allen Gesundheitseinrichtungen notwendig. Baas: „Angesichts der hohen Schadenssummen haben beispielsweise Versicherungen der Leistungserbringer kein Interesse daran. Das führt nicht selten dazu, dass die Versicherer auf Zeit spielen und die Opfer durch jahrelange Klagen unter Druck setzen.“ Gerade bei einer Arbeitsunfähigkeit kämen die Opfer so schnell in wirtschaftliche Nöte und würden bei außergerichtlichen Vergleichen zu falschen Kompromissen gezwungen.

Datenschutz verhindert laut TK die Aufklärung

Leider verhinderten die aktuellen Datenschutzauflagen eine bessere Aufklärung. Der TK-Behandlungsfehler-Experte Jonas Petersen erklärt: „Selbst wenn wir in den Abrechnungsdaten klare Hinweise auf Behandlungsfehler sehen, dürfen wir die Versicherten aufgrund der aktuellen Gesetze nicht darauf hinweisen. Solche Hinweise sind aber notwendig, um die Position der Versicherten zu stärken. Zudem ist vielen nicht bekannt, an wen sie sich wenden können und dass die Krankenkasse sie in bestimmten Konstellationen mit kostenlosen Gutachten unterstützen kann.“ Leider sei es deshalb bisher eher Zufällen zu verdanken, wenn Versicherte dieses Angebot wahrnähmen.

Chirurgie, Zahnmedizin und Geburtshilfe stellen 57 Prozent der Fälle

Die Bandbreite der Behandlungsfehler ist groß. 29 Prozent der Behandlungsfehler-Verdachtsfälle entfielen im vergangenen Jahr bei der TK auf chirurgische Behandlungen. Mit 17 Prozent und damit deutlichem Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie auf Platz zwei. 11 Prozent gehen auf die Geburtshilfe und Gynäkologie zurück. Es folgen Pflegefehler (9 Prozent), Orthopädie (6 Prozent), Allgemein- und Innere Medizin (je 5 Prozent), Augenheilkunde (4 Prozent) und Neurologie/Psychiatrie mit 3 Prozent. Aus den sonstigen Facharztgruppen kamen 14 Prozent der Behandlungsfehler.

Quelle: Techniker Krankenkasse

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