»

Mindestmengen für stationäre Behandlung

Tablet mit Straßenkarte

Mindestmengen für stationäre Behandlung

Digitalisierung

2 MIN

Digitale vdek-Karten unterstützen bei Suche nach passender Klinik

Berlin. Krankenhaus ist nicht gleich Krankenhaus, denn nicht jede Klinik darf jeden Eingriff vornehmen. Für aktuell neun komplexe Behandlungen gelten sogenannte Mindestmengen. Ein Krankenhaus muss die Eingriffe also mit einer bestimmten Fallzahl pro Jahr durchführen, um sie anbieten zu dürfen. Das gilt für Transplantationen von Leber, Niere oder Stammzellen, für bestimmte Eingriffe an der Speiseröhre und Bauchspeicheldrüse, für sogenannte Kniegelenk-Totalendoprothesen, für die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen unter 1.250 Gramm sowie für die chirurgische Behandlung von Brust- und Lungenkrebs. Damit sich Versicherte einen Überblick verschaffen können, stellt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf seiner Website digitale Mindestmengenkarten bereit, die für alle neun Eingriffe die Klinikstandorte zeigen, die die jeweilige Behandlung anbieten dürfen.

Mindestmengen als Instrument der Qualitätssicherung

Die Mindestmengenregelung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, denn führt ein Krankenhaus bestimmte Eingriffe regelmäßig durch, baut es Erfahrung auf und liefert nachweislich höhere Qualität. „Die bestmögliche Qualität von Behandlungen und damit auch eine hohe Patientensicherheit gehören zu unseren Kernanliegen“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Mit den Mindestmengenkarten stärken wir die Qualitätssicherung im Krankenhaus. Unseren Versicherten liefern wir damit ein Servicetool, das in der belastenden Situation einer anstehenden Krankenhausbehandlung Hilfestellung bietet.“

Stetige Weiterentwicklung auf wissenschaftlicher Basis

Mindestmengen stützen sich auf wissenschaftliche Untersuchungen. Nur wenn es Studien gibt, die einen Zusammenhang zwischen der Behandlungsmenge und Ergebnisqualität wahrscheinlich machen, darf der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), ein Gremium aus Krankenversicherungen, Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken, Mindestmengen festlegen. Diese werden stetig überprüft und weiterentwickelt. Aktuell ist die Festlegung neuer Mindestmengen für Eingriffe an Leber, Magen und Darm geplant. Die Mindestmengenkarten auf vdek.com werden regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e. V.

Weitere aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Telemedizinrucksack NäPa ambulante Versorgung

Telemedizinrucksack und Delegation: vdek-Projekt zeigt, wie ambulante Versorgung im ländlichen Raum funktionieren kann

Berlin. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert im Zuge des geplanten Gesetzentwurfs für ein Primärversorgungssystem, Delegation ärztlicher Leistungen und digitale Instrumente konsequenter zu fördern. Wie das in der Praxis aussehen kann, erprobt der vdek gemeinsam mit dem Regionalen Versorgungszentrum (RVZ) Wurster Nordseeküste in Niedersachsen.

Digitalisierung

Beitrag lesen
LOGEX

LOGEX Healthcare Analytics AG erwirbt Tiplu GmbH

Köln/Hamburg. LOGEX, Anbieter für Healthcare Analytics, wird alleiniger Gesellschafter von Tiplu, einem deutschen Softwareunternehmen für KI-gestützte Lösungen im Krankenhausbereich. Gemeinsam mit Tiplu wird LOGEX erstmals eine vollständige Grundlage für datenbasierte Entscheidungen auf allen Ebenen in Krankenhäusern und Kliniken schaffen.

Digitalisierung

Beitrag lesen
Wenn die KI die Patientin spielt

Wenn die KI die Patientin spielt

Am Universitätsklinikum Würzburg üben Medizinstudierende Patientengespräche mit virtuellen Patientinnen – gesteuert durch ein Sprachmodell, das sich an jede Entscheidung aus dem Vorgespräch erinnert.

Digitalisierung

Beitrag lesen