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Meilenstein für die Pflege

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Meilenstein für die Pflege

Patientenversorgung

3 MIN

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen verabschiedet Berufsordnung für Pflegefachpersonen

Düsseldorf. Was es schon seit Jahren für Ärzt*innen und andere Berufsfelder gibt, ist nun endlich auch in der Pflege Realität geworden: Die Pflegekammer NRW hat am 10. April die erste Berufsordnung für Pflegefachpersonen verabschiedet. Mit dieser Ordnung erhalten professionell Pflegende eine verbindliche Grundlage, die ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten klar definiert – und damit auch ihre professionelle Rolle im Gesundheitssystem stärkt.

„Die Verabschiedung dieser Berufsordnung war längst überfällig. Sie ist ein starkes Zeichen für die Selbstbestimmung und Professionalität unseres Berufsstandes und zeigt erneut, wie die Kammer den Pflegefachpersonen in NRW den Rücken stärkt“, sagt Leah Dörr, Vorstandsmitglied der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen und Ressortverantwortliche für den Bereich Berufsfeldentwicklung. Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen setzte sich als Stimme der professionell Pflegenden in NRW für die Erstellung einer Berufsordnung von Anfang an ein. Dieser Meilenstein wurde jetzt durch die Verabschiedung erreicht.           

Die neue Berufsordnung bringt Pflegefachpersonen Orientierung und Sicherheit im Berufsalltag. Sie dient als ethisch-fachlicher Kompass und klärt, was gute Pflege ausmacht – im direkten Kontakt mit Patient*innen, Bewohner*innen und Klient*innen ebenso wie im interdisziplinären Miteinander mit Kolleg*innen und Kolleg*innen anderer Professionen. Besonders betont wird die Eigenverantwortung: Pflegefachpersonen haben das Recht, auf Basis ihrer fachlichen Expertise, Entscheidungen zu treffen und ggf. auch ärztliche Anweisungen zu hinterfragen oder abzulehnen. „Die Berufsordnung bietet Pflegefachpersonen beispielsweise endlich umgangssprachlich gesprochen ‚ein Papier‘, das sie im Ernstfall zücken können, um zu sagen ‚dafür bin ich aber laut meiner Berufsordnung verpflichtet‘. Sie macht unsere Verantwortung sichtbar und schützt zugleich unsere beruflichen Grenzen“, so Leah Dörr. Außerdem beinhaltet sie die schon lange benötigte Abgrenzung zu anderen Arbeiten bei beispielsweise dem Pfortendienst oder anderen berufsfremden Verrichtungen.

Rückblick: Bereits im Frühjahr 2024 hatte die Pflegekammer NRW Regionalkonferenzen organisiert, um mit ihren Mitgliedern über die Inhalte der künftigen Ordnung zu diskutieren. Viele Anregungen aus diesen Veranstaltungen wurden in den Entwurf aufgenommen. „Die breite Beteiligung unserer Mitglieder war entscheidend für die Akzeptanz der Berufsordnung. Viele Pflegefachpersonen haben die Regionalkonferenzen genutzt, um konkrete Rückmeldungen zu geben – sei es zur Abgrenzung von Berufs- und Arbeitsrecht oder zur beruflichen Eigenverantwortung. Die Rückmeldungen haben geholfen die Berufsordnung praxisnah und tragfähig zu gestalten“, sagt Ilka Mildner, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW und Ressortverantwortliche für den Bereich Partizipation und Mitgliederbefragung.

Mit der Verabschiedung der Berufsordnung setzt die Pflegekammer NRW ein starkes Zeichen für die Professionalisierung. Sie schafft nicht nur eine klare berufliche Grundlage, sondern gibt Pflegenden ein Werkzeug an die Hand, dass ihre tägliche Arbeit aufwertet, schützt und strukturiert.

Quelle: Pflegekammer NRW

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