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Ein Schritt voran

Junge Ärztinnen und Ärzte erhalten in ihrer Ausbildung kaum Einblick in die alltäglichen Belange der ambulanten Versorgung.

Ein Schritt voran

Aus der Praxis

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Die spezialisierte fachärztliche Weiterbildung darf nicht auf der Strecke bleiben

Ulm. Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat sich der Bundesrat in seinen Änderungsempfehlungen zur Förderung der Weiterbildung von Ärzten im ambulanten Bereich positioniert und deutlich gemacht, dass Weiterbildung nicht auf einzelne Versorgungsgebiete beschränkt werden darf, sondern breit aufgestellt sein muss.

„Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bundesrat die Verbesserung der erforderlichen Weiterbildung im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) anmahnt und damit explizit den immensen Weiterbildungsnotstand bei der ambulanten Ausbildung von nachwachsenden Medizinern mit spezialisiert-fachärztlicher Zielsetzung auf die Agenda bringt“, kommentiert Dr. Ulrich Tappe vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).

Das Ausbildungssystem in der Medizin krankt seit langem an der fast ausschließlich klinischen Ausrichtung. Junge Ärztinnen und Ärzte erhalten kaum Einblick in die alltäglichen Belange der ambulanten Versorgung in den Praxen von niedergelassenen Kollegen. Sie lernen den größten Versorgungsbereich in unserem Gesundheitswesen so gut wie nicht kennen und entscheiden sich deshalb auch viel zu selten, die Gründung einer eigenen Praxis anzustreben.

„Weiterbildung muss künftig viel stärker die Möglichkeiten und Erfordernisse der ambulanten Versorgung in den Vordergrund rücken“, betont Dr. Tappe. „Und das kann nicht allein auf Kosten der GKV-Versicherten und der kassenärztlich tätigen Kollegen erfolgen. Sowohl im Gesetzentwurf als auch in der Begründung der Länderempfehlungen fehlt das klare Bekenntnis, dass die Generierung von Nachwuchs für die Patientenversorgung vor Ort im Lande eine hoheitliche Aufgabe ist und entsprechend angemessen auch aus öffentlichen Kassen finanziert werden muss!“

Quelle: BNG

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