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GeDIG: BLÄK warnt vor Rollenverschiebung – Krankenkassen sollen nicht zu Leistungserbringern werden

GeDIG Krankenkassen Leistungserbringer

GeDIG: BLÄK warnt vor Rollenverschiebung – Krankenkassen sollen nicht zu Leistungserbringern werden

Aus der Praxis

2 MIN

München. Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz für Daten und Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) stößt bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) auf grundsätzliche Kritik. Zwar befürwortet die BLÄK den digitalen Wandel im Gesundheitswesen ausdrücklich – einzelne Regelungen des Gesetzentwurfs gehen aus ihrer Sicht jedoch zu weit. BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer warnte bereits beim Sommergespräch der BLÄK am 17. Juli 2026 öffentlich vor einem Paradigmenwechsel, der die etablierte Rollenverteilung zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern grundlegend verschieben würde.

Erweiterte Kassenbefugnisse als Eingriff in bewährte Strukturen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass gesetzliche Krankenkassen künftig auf Diagnosen, Medikationen und weitere Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) zugreifen dürfen, um Versicherte auf mögliche Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Zusätzlich sollen Kassen berechtigt werden, weitere gesundheitsbezogene Daten zu erheben und in sogenannten Reallaboren neue Formen der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten zu erproben.

Aus Sicht der BLÄK greifen diese geplanten Regelungen in eine bewährte Systemlogik ein: Krankenkassen sind Kostenträger – keine Leistungserbringer. Die vorgesehenen Kompetenzerweiterungen würden diese Grenze verwischen und Aufgaben auf die Kassen verlagern, die originär in den Verantwortungsbereich der behandelnden Ärzteschaft fallen.

Arzt-Patienten-Verhältnis darf nicht untergraben werden

Die BLÄK betont, dass medizinische Beratung und Behandlungsentscheidungen auch künftig ausschließlich bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten verankert bleiben müssen. Nur unter dieser Voraussetzung können medizinische Entscheidungen unabhängig, auf Basis der individuellen Krankengeschichte und allein am Patientenwohl orientiert getroffen werden. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient darf durch das GeDIG nicht beeinträchtigt werden.

Digitalisierung muss die Versorgung verbessern und die Patientensicherheit stärken. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Krankenkassen zunehmend Aufgaben übernehmen, die originär in die Verantwortung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte gehören“, so Quitterer.

Die BLÄK positioniert sich damit klar: Digitalisierung im Gesundheitswesen ist erwünscht und notwendig – sie muss jedoch innerhalb der bestehenden Systemgrenzen stattfinden. Das GeDIG wird nun im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten; die Ärzteschaft wird die Entwicklung nach eigenen Angaben kritisch begleiten.

Quelle: BLÄK

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