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Asklepios leitet Squeeze-out bei RHÖN-KLINIKUM AG ein – Hauptversammlung im Januar 2027 geplant

Asklepios Squeeze-out RHÖN-KLINIKUM

Asklepios leitet Squeeze-out bei RHÖN-KLINIKUM AG ein – Hauptversammlung im Januar 2027 geplant

Aus der Praxis

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Bad Neustadt a. d. Saale. Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat dem Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft formal das Verlangen zur Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze-out übermittelt. Ziel ist also die vollständige Übertragung der Anteile verbliebener Minderheitsaktionäre auf Asklepios gegen eine Barabfindung. Die Beschlussfassung soll voraussichtlich auf einer außerordentlichen Hauptversammlung im Januar 2027 erfolgen.

Rechtliche Grundlage: Asklepios hält mehr als 95 Prozent der Anteile

Voraussetzung für das Squeeze-out-Verlangen ist die Stellung als Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Aktiengesetz. Diese Voraussetzung erfüllt Asklepios: Der Hamburger Klinikkonzern hält – mittelbar – mehr als 95 Prozent der Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. Auf dieser Grundlage ist Asklepios also berechtigt, die Übertragung der verbleibenden Minderheitsanteile auf sich selbst zu verlangen.

Barabfindung wird durch Unternehmensbewertung ermittelt

Die Höhe der Abfindung, die Minderheitsaktionäre für ihre Anteile erhalten, legt die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA auf Basis einer Unternehmensbewertung fest. Die Angemessenheit dieser Barabfindung unterliegt einer unabhängigen Prüfung durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer.

Wirksamkeit nach Handelsregistereintragung

Rechtswirksam wird der Squeeze-out erst mit zwei aufeinanderfolgenden Schritten: dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft sowie der anschließenden Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Schweinfurt.

Mit dem eingeleiteten Squeeze-out-Verfahren nähert sich die seit 2020 begonnene Eingliederung der RHÖN-KLINIKUM AG in den Asklepios-Konzernverbund einem formalen Abschluss. Sollte die außerordentliche Hauptversammlung im Januar 2027 dem Übertragungsbeschluss zustimmen und dieser in das Handelsregister eingetragen werden, scheidet die RHÖN-KLINIKUM AG als börsennotiertes Unternehmen mit Minderheitsaktionären aus dem Kapitalmarkt aus.

Quelle: RHÖN-KLINIKUM AG

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