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WIdO-Analyse: Hybrid-DRGs treiben GKV-Ausgaben 2025 um 360 Millionen Euro in die Höhe

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WIdO-Analyse: Hybrid-DRGs treiben GKV-Ausgaben 2025 um 360 Millionen Euro in die Höhe

Aus der Praxis

4 MIN

Berlin. Die sektorenunabhängigen Fallpauschalen – die sogenannten Hybrid-DRGs – haben im Jahr 2025 zu einem deutlichen Anstieg der Behandlungsfallzahlen geführt. Ebenso zu einem Anstieg der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat in einer aktuellen Analyse ermittelt, dass die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent gestiegen sind. Die inflationsbereinigten GKV-Ausgaben für diese Leistungen haben um 14 Prozent zugenommen. Daraus errechnet das WIdO Mehrausgaben von rund 360 Millionen Euro allein für 2025. Für das laufende Jahr 2026 zeichnet sich eine Fortsetzung dieses Trends ab.

Vergütungsanreize lösen Mengeneffekte aus

Die durch Hybrid-DRGs abgerechneten Leistungen sind keine neu hinzugekommenen Behandlungen. Dieselben Eingriffe wurden bislang entweder stationär als Fallpauschale oder ambulant nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Für seine Auswirkungsanalyse hat das WIdO zunächst rekonstruiert, wie diese Leistungen in der Vergangenheit abgerechnet wurden und welche Preise dabei galten. Auf Grundlage dieses „Warenkorbs“ wurden anschließend die Preis-, Mengen- und Ausgabeneffekte der neuen Vergütungsform berechnet.

Das Ergebnis: Im Vergleich der Jahre 2024 und 2025 ergibt sich für die Gesamt-GKV ein inflationsbereinigter Ausgabenanstieg von 14 Prozent. Dies entspricht einem absoluten Mehrbetrag von rund 360 Millionen Euro. Ursächlich dafür sind sowohl Preis- als auch Mengeneffekte. Die Preiseffekte resultieren aus der Mischkalkulation der Hybrid-DRGs, die stationäre und ambulante Vergütungsbestandteile kombiniert. Dadurch steigt die Vergütung je Fall im vertragsärztlichen Bereich erheblich. Dies wiederum treibt die Fallzahlen nach oben.

Vertragsärztlicher Bereich mit besonders starkem Fallzahlanstieg

Besonders ausgeprägt ist der Mengeneffekt bei den niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten. Deren Fallzahlen für die betrachteten Leistungen stiegen von rund 219.000 im Jahr 2024 auf rund 363.000 im Jahr 2025 – ein Zuwachs von 65 Prozent. In den Krankenhäusern fiel der Anstieg mit sechs Prozent deutlich moderater aus (von rund 932.000 auf rund 986.000 Fälle).

„Unsere Analyse zeigt ein grundsätzliches Dilemma. Die starken Vergütungsanreize, die die politisch gewünschte Verlagerung von stationären Behandlungen in den ambulanten Bereich fördern sollen, lösen vor allem im vertragsärztlichen Bereich einen enormen Anstieg der Fallzahlen aus“, sagt David Scheller-Kreinsen, WIdO-Geschäftsführer und Mitautor der Studie. Der Anstieg der Ausgaben bringe die gesetzlichen Krankenkassen angesichts der ohnehin prekären Finanzlage der GKV nun zusätzlich in Bedrängnis. „Im Sinne eines lernenden Systems braucht es jetzt schnell Preisanpassungen, damit die günstigere ambulante Versorgung sich auch in niedrigeren Preisen widerspiegelt und starke Mengenanreize beseitigt werden“, so Scheller-Kreinsen.

Ausblick 2026: Weitere Mehrausgaben von bis zu 640 Millionen Euro erwartet

Im Jahr 2026 wurde der Hybrid-DRG-Katalog erneut ausgeweitet. Das WIdO hat auf Basis des erweiterten Katalogs einen aktualisierten Warenkorb definiert und das erste Quartal 2026 mit dem Vorjahresquartal verglichen. Dabei zeigt sich ein erneuter Mengenanstieg von fünf Prozent. Ebenso zeigt sich eine inflationsbereinigte Ausgabensteigerung von sieben Prozent, was einem Plus von 160 Millionen Euro entspricht. Sollten sich die Folgequartale analog entwickeln, sind für das Gesamtjahr 2026 Mehrausgaben von rund 640 Millionen Euro zu erwarten.

Qualitätsaspekte: Wenige Komplikationen nach ambulanter Versorgung

Eine begleitende Qualitätsanalyse zeigt, dass nur ein geringer Anteil der Patientinnen und Patienten nach einer initialen vertragsärztlichen Leistung innerhalb von 30 Tagen stationär aufgenommen werden muss. Hinweise auf Komplikationen nach der Versorgung im vertragsärztlichen Bereich finden sich selten.

Hintergrund: Hybrid-DRGs und das Ziel der Ambulantisierung

Mit der Einführung der Hybrid-DRGs gemäß § 115f SGB V verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die im internationalen Vergleich nur langsam voranschreitende Verlagerung von Krankenhausleistungen in den ambulanten Bereich zu beschleunigen und Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen. Seit 2024 erhalten Krankenhäuser und Vertragsärzte für definierte Leistungsbereiche – darunter die Behandlung von Leistenbrüchen, die Entfernung von Harnleitersteinen oder die operative Versteifung von Zehengelenken – einheitliche sektorenunabhängige Fallpauschalen. Mit den Katalogerweiterungen in den Jahren 2025 und 2026 umfasst das Regelwerk mittlerweile 69 Hybrid-DRGs, darunter nun auch komplexere Leistungsbereiche.

Datenbasis: AOK-Daten hochgerechnet auf die Gesamt-GKV

Grundlage der als e-Paper erscheinenden Analyse „Hybrid-DRGs im Fokus – Ausgaben und Mengenentwicklungen sowie Qualitätsaspekte im zweiten Jahr der Umsetzung“ sind die Abrechnungsdaten von über 27 Millionen AOK-Versicherten aus den Jahren 2022 bis 2025 sowie aus dem ersten Quartal 2026. Die Daten wurden standardisiert und auf die Gesamt-GKV hochgerechnet. Die Fallzahl- und Ausgabenentwicklung wird dabei differenziert nach ambulanter und stationärer Leistungserbringung ausgewertet.

Das WIdO hatte im vergangenen Jahr das gesamte Ambulantisierungspotenzial in Deutschland auf rund 60 Prozent der aktuell vollstationär versorgten Fälle geschätzt – hochgerechnet entspricht das etwa acht Millionen GKV-Fällen. Die aktuellen Hybrid-DRG-Leistungen decken bislang nur einen kleinen Teil dieses Potenzials ab. Die vorliegenden Daten verdeutlichen, dass die Steuerungswirkung des Instruments einer kritischen Überprüfung bedarf, um unerwünschte Mengeneffekte zu begrenzen und die Finanzierbarkeit der GKV zu sichern.

Quelle: AOK-Bundesverband

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