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Erzgebirgsklinikum: Neuordnung der Geschäftsführung

Umstrukturierung und Anpassung

Erzgebirgsklinikum: Neuordnung der Geschäftsführung

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Gesellschafterversammlung beschließt Anpassungen in den kommunalen Krankenhausgesellschaften

Annaberg-Buchholz. Der Erzgebirgskreis als Gesellschafter hat die Geschäftsführung in den kommunalen Krankenhausgesellschaften des Erzgebirgskreises neu aufgestellt. Die im Rahmen einer Gesellschafterversammlung beschlossenen Maßnahmen betreffen die Gesellschaften Erzgebirgsklinik gGmbH, Erzgebirgsklinikum MVZ gGmbH, Erzgebirgsklinik Service gGmbH und Erzgebirgsklinikum Dienstleistungs gGmbH. Der Gesellschafter hat entschieden, künftig nur noch einen Geschäftsführer für die kommunalen Krankenhausgesellschaften zu bestellen. Demnach fungiert Marcel Koch ab sofort als alleiniger Geschäftsführer. Die Bestellung der bisherigen Geschäftsführerinnen Andrea Morzelewski und Bettina Christiane Porges wird widerrufen. Der Gesellschafter und der Aufsichtsrat danken Frau Porges und Frau Morzelewski für ihre geleistete Arbeit als Geschäftsführerinnen und wünschen Herrn Koch als künftig alleinigem Geschäftsführer und seinem Führungsteam gutes Gelingen bei der Bewältigung der bevorstehenden Aufgaben und Herausforderungen.

Hintergrund

Der Gesellschafter möchte mit den ergriffenen Maßnahmen die im Jahr 2021 begonnene Neuaufstellung der kommunalen Krankenhausgruppe des Erzgebirgskreises weiter vorantreiben. Übergeordnetes Ziel der seinerzeit vom Kreistag des Erzgebirgskreises beschlossenen Fusion der verschiedenen Krankenhausgesellschaften des Erzgebirgskreises und deren Beteiligungsgesellschaften war und ist die Schaffung zukunftsorientierter Strukturen im Sinne einer nachhaltigen stationären und ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen. Da der Gesellschafter diese Zielsetzung zuletzt gefährdet sah, waren entsprechende Maßnahmen zur Neuordnung der Geschäftsführung erforderlich, die mit einer stringenten Geschäftsführung für die Erzgebirgsklinikum gGmbH sowie für die mit ihr verbundenen Gesellschaften mit entsprechender Klarheit, Konsequenz, Kommunikation und Kontinuität nach Innen und Außen als klare Aufgabenstellung verbunden sind.

Quelle: Erzgebirgskreis

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