Berlin. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet den verfassungsrechtlichen Schutz von Daten der elektronischen Patientenakte vor. Hintergrund ist eine Forderung von KBV, Bundesärztekammer und Bundespsychotherapeutenkammer, die zuvor auf datenschutzrechtliche Lücken hingewiesen hatten.
