Ab Januar 2027 steigen die Prüfquoten, während das Erlöswachstum gedeckelt wird. Beide Seiten hängen an der Dokumentation. Was KI dort verändert, und warum sie den gesamten Behandlungsfall abdecken muss, um in Kodierung und Prüfverfahren zu tragen.

Qualität im Krankenhaus braucht qualifiziertes Personal, verlässliche Strukturen und eine ausreichende Finanzierung. Der Beitrag zeigt, warum steigende Qualitätsanforderungen und zunehmender wirtschaftlicher Druck zu einem grundlegenden Zielkonflikt führen.

Die Prüfquotenerhöhung soll Krankenhausabrechnungen verbessern, könnte Kliniken aber vor allem mit mehr Bürokratie belasten. Der Beitrag zeigt die Schwächen des aktuellen Systems und skizziert Reformvorschläge.

Ambulantisierung und Hybrid-DRG verändern Strukturen, Abrechnung und Aufgaben des Medizincontrollings im Krankenhaus.

Wie ein standardisierter Kodier-Quick-Check die Abstimmung zwischen Medizincontrolling und Klinik verbessert, Dokumentationslücken schließt und Kodierqualität sowie Erlössicherung im Krankenhaus unterstützt.

Vom DRG-System bis zur Krankenhausreform: Wie das Medizincontrolling die Brücke zwischen ärztlichem Handeln und wirtschaftlicher Steuerung im Krankenhaus schlägt.

Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser bleibt angespannt. Steigende Personal- und Sachkosten, ein seit Jahren bestehender Investitionsstau sowie verzögerte Zahlungen der Kostenträger setzen viele Häuser unter erheblichen Druck.

Die Lesefassung des erweiterten Bewertungsausschusses schafft erstmals klare Rahmenbedingungen für die sektorengleiche Vergütung – mit erheblichen Auswirkungen auf das Medizincontrolling.

Das Landgericht Kassel befasste sich in seinem Urteil mit der Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung über die kostenpflichtige Unterbringung in einem Einbettzimmer und erklärte die Vereinbarung für unwirksam. Das Gericht sah die Informationspflichten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG als verletzt.

Mit der Verabschiedung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und der geplanten Weiterentwicklung durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) steht das deutsche Gesundheitswesen vor einem grundlegenden Paradigmenwechsel .

Der schrankenlosen Prüfmaschinerie der Krankenkassen wurde durch die Einführung der Prüfquotensystematik in § 275c Abs. 3 SGB V überwiegend Einhalt geboten. Nun scheinen einige Krankenkassen ihren Fokus auf vollstationär durchgeführte AOP-Leistungen gelegt zu haben und weisen in hoher Anzahl Rechnungen zurück, ohne dass dafür die Prüfquote tangiert wird.