Bis zu 47.000 Stellen im Krankenhausbereich gefährdet
Münster. Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen den Krankenhäusern schon ab 2027 erhebliche Mindereinnahmen. Die Ausgabenkürzung der gesetzlichen Krankenversicherung summieren sich allein für somatische Krankenhäuser im Jahr 2027 auf rund 4,1 Milliarden Euro. Das entspricht rechnerisch etwa 200 Euro je Case-Mix-Punkt. Für viele Kliniken würde dies die ohnehin sehr geringe Marge vollständig aufzehren.
Auf Basis der aktuell verfügbaren Krankenhausdaten ist davon auszugehen, dass mindestens 80 Prozent der Krankenhäuser in die Defizitzone rutschen werden. Zum Vergleich: Bereits für das Jahr 2025 hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft einen Defizitanteil von 66 Prozent in ihrer Herbstumfrage erhoben.
Vor diesem Hintergrund sind vielerorts wirtschaftliche Krisensituationen vorprogrammiert und Krankenhäuser wieder einmal gefordert, Einsparpotenziale zu finden und zu realisieren. Bei einer angenommenen unveränderten Leistungserbringung sind signifikante Einspar-möglichkeiten auf Ebene der Krankenhäuser allerdings nicht im Sachkostenbereich zu finden. Der Fokus wird sich nach Einschätzungen von Curacon insbesondere aufs Personal richten.
Bei durchschnittlichen Bruttopersonalkosten von rd. 88 T€ je Vollkraft (Basis: Curacon-Datenpool 2024) wäre rechnerisch und bundesweit eine Einsparung von bis zu 47.000 Vollkräften erforderlich, um die Ergebnisverschlechterungen unter sonst gleichen Bedingungen zu kompensieren und die Häuser überlebensfähig zu halten.
Die Dringlichkeit des Themas ergibt sich auch aus dem engen Zeitplan: Der Gesetzesentwurf liegt seit dem 29. April 2026 vor, das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Die geplanten Einschnitte werden damit massive Auswirkungen auf die Wirtschaftspläne 2027 ff. und damit bereits auf den Planungszeitraum zur Beurteilung der Fortführungsannahme für die Jahresabschlüsse 2025 haben.
Quelle: Curacon
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