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100 Mal Compliance

Compliance

100 Mal Compliance

Expertenstimmen

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Der vorliegende Beitrag ist der einhundertste seiner Art. Es begann im März 2018 mit einem ganz allgemeinen Beitrag über Compliance-Management im Krankenhaus. Ich selbst hatte zu dieser Zeit meine ersten umfassenden Compliance-Projekte in Krankenhaus-Konzernen abgeschlossen. Und es zeichnete sich ab, dass auch nach der Implementierung umfassender Compliance-Management-Systeme (CMS) immer wieder neue Themen und Fragen auftauchten. Compliance ist halt ein Dauerthema, das stetigem Wandel unterliegt. Deswegen ist es erforderlich, auch gut funktionierende CMS immer wieder nachzujustieren oder zu ergänzen.

Warum Compliance?

Zugleich war die Idee geboren, immer wieder aktuelle Themen aus der Beratungspraxis aufzugreifen und sie kompakt Monat für Monat in einer einseitigen Kolumne in der KU Gesundheitsmanagement vorzustellen. So bleiben Sie – liebe Leserinnen und Leser – fast ganz ohne Aufwand auf dem Laufenden, was sich im Bereich Compliance tut. Sie erfahren, wo sich für Sie Handlungsfelder auftun. Ganz ab und an kann ich auch mal von kleinen Erleichterungen bei Compliance-Verpflichtungen berichten (z.B. im Beitrag „Kleine Erleichterungen bei der Umsetzung des LkSG“ im Juni 2024).

Ein großer Teil der bisherigen Beiträge wurde später auch online veröffentlicht und kann kostenfrei abgerufen werden. Die online hinterlegten Beiträge helfen, wenn vielleicht das gedruckte Heft nicht mehr im Zugriff ist. Einhundert Beiträge in stetiger monatlicher Folge sind nicht nur Beleg für die Relevanz des Themas Compliance an sich. Sie zeigen auch die Breite der Themen, die für Krankenhäuser compliance-relevant sind.

Immer wieder von großer Bedeutung waren Themen rund um Korruptionsprävention und der Vermeidung von gesteuertem Zuweiserverhalten. Es ging um Spenden und Sponsoring oder um die Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken nach den §§ 299 a, 299 b StGB. Breiten Raum nahmen auch organisatorische Themen wie die Implementierung von Compliance-Manangement-Systemen, die verschiedensten betrieblichen Beauftragten, die Einführung von Hinweisgeber-Systemen oder Beschwerdeverfahren nach dem LkSG ein. Besondere Fragestellungen kamen unter Corona auf. Es ging um Impflichten für Mitarbeitende in Krankenhäusern oder die Anwendung von Triage-Regelungen bei zu hohem Patientenanfall.

Thema Honorarärzte

Ein Thema, das diese Kolumne bis heute begleitet sind die zunehmenden Einschränkungen bis hin zur faktischen Abschaffung von Honorarärzten in Krankenhäusern. Diese Entwicklung bereitete und bereitet vielen Entscheidungsträgern Kopfschmerzen, weil sie auf die Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten angewiesen sind. Aber auch die Implementierung von Ethik-Komitees oder Themen rund um IT-Compliance wurden relevant. Und natürlich durften Fragen zur Haftung von Krankenhausmanagern und zum angemessenen Versicherungsschutz nicht unberücksichtigt bleiben.

Ein Thema, das diese Kolumne bis heute begleitet sind die zunehmenden Einschränkungen bis hin zur faktischen Abschaffung von Honorarärzten in Krankenhäusern.

Volker Ettwig

Der große Themenbogen zeigt aber auch, dass es bei Compliance längst nicht nur um die Vermeidung von Korruption geht. Das Strafrecht und die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten sind nur ein Teilbereich, der relevant ist. Das Arbeitsrecht, sozialversicherungsrechtliche Fragen, berufsrechtliche Fragen, Apothekenrecht und das Betäubungsmittelrecht waren relevant. Immer wieder ging es aber auch um zivil- oder versicherungsrechtliche Aspekte. Und diese Auflistung ist nicht abschließend.

Compliance ist für Generalisten

Compliance ist in der Hand von Juristen grundsätzlich gut aufgehoben. Es ist aber gerade nicht das eine umfassende Rechtsgebiet. Vielmehr ist Compliance etwas für Generalisten, die in der Lage sind, die Wechselbeziehungen zwischen den unterschiedlichen Themen in Beziehung zu setzen. Hinzukommen sollte, wie in jedem anderen Berufsfeld auch, ein gewisser Erfahrungshorizont. Ich jedenfalls freue mich, wenn ich meine Leserinnen und Leser auch künftig an den – immer wieder spannenden – Entwicklungen im Thema Compliance teilhaben lassen kann.

Autor: Rechtsanwalt Volker Ettwig, Certified Compliance Expert, Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, ettwig@tsambikakis.com

Dieser Beitrag erschien in der Ausgabe 08-2026 der KU Gesundheitsmanagement.

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