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Das Einbettzimmer als Standard in der stationären Versorgung

Einbettzimmer

Das Einbettzimmer als Standard in der stationären Versorgung

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Eine Infrastrukturentscheidung mit Folgen für Versorgung, Betrieb und Finanzierung

Wer heute ein Krankenhaus plant, entscheidet über Strukturen, die 40 Jahre und länger Bestand haben. Damit gewinnt eine Frage an Bedeutung: Soll das Einbettzimmer vom Ausnahmefall zum Regelfall werden? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Die Argumente reichen weit über Architektur und Patientenkomfort hinaus.

Deutschland verfehlt die empfohlenen Einzelzimmerquoten

In deutschen Krankenhäusern ist das Mehrbettzimmer weiterhin der bauliche Regelfall. Auf Normalstationen liegt der Anteil der Einbettzimmer bei rund 6,4 Prozent, auf Intensivstationen bei etwa 27 Prozent (Destatis 2025). Für gesetzlich Versicherte gehört die Unterbringung im Mehr oder Zweibettzimmer zur allgemeinen Krankenhausleistung. Das Einbettzimmer gilt dagegen als kostenpflichtige Wahlleistung.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene empfiehlt einen Einzelzimmeranteil von mindestens 70 Prozent (DGKH Leitlinie 2022). Davon ist die deutsche Krankenhauslandschaft bislang weit entfernt.

Schleswig Holstein setzt ein politisches Signal

Mit einem Grundsatzbeschluss vom März 2025 strebt der schleswig-holsteinische Landtag an, das Einbettzimmer perspektivisch zum Standardzimmer zu machen. Die Räume sollen so geplant werden, dass bei Bedarf ein zweites Bett aufgestellt werden kann (Drucksache 20/3044). Der Beschluss ist zugleich eine Entscheidung über Neubaustandards, Versorgungsqualität und Finanzierung. Er bringt erstmals auf Landesebene den politischen Willen zum Ausdruck, das Einbettzimmer als Regelleistung statt als Privileg zu verankern.

Vorteile sind belegt, Nachteile bleiben

Die internationale Studienlage ist differenzierter, als die öffentliche Debatte vermuten lässt. Gut belegt ist der Nutzen bei kontaktübertragbaren Erregern. Nach dem Umzug in ein ausschließlich mit Einzelzimmern ausgestattetes Krankenhaus im niederländischen Geleen gingen nosokomiale Infektionen deutlich zurück (DGKH 2022). Hinzu kommen mehr Privatsphäre, weniger Lärm, besserer Schlaf und eine höhere Patientenzufriedenheit. Auch blockierte Betten in Mehrbettzimmern entfallen.

Dem stehen Nachteile gegenüber: Die eingeschränkte Sichtbarkeit kann die Überwachung erschweren. Bei geriatrischen oder psychiatrischen Patient droht soziale Isolation, zudem verlängern sich die Laufwege des Pflegepersonals. Nicht ohne Grund empfiehlt die DGKH mindestens 70 Prozent Einzelzimmer und keine ausschließliche Einzelzimmerstruktur. Besonders groß ist der Nutzen auf Intensiv und Isolierstationen sowie in entsprechend geplanten Neubauten.

Mehr Fläche verursacht höhere Bau und Betriebskosten

Zwei funktionsgerechte Einbettzimmer mit eigener Nasszelle benötigen gegenüber einem Zweibettzimmer gut 60 Prozent mehr Fläche. Bei einer Normalstation mit 40 Betten kann dies zusätzliche Investitionen im mittleren einstelligen Millionenbereich auslösen. Langfristig sind jedoch vor allem die Betriebskosten entscheidend. Zusätzliche Fläche erhöht den Aufwand für Reinigung, Energie und Logistik. Eine englische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass der Reinigungsaufwand in den Stationsbereichen um 53 Prozent steigt.

Der Wahlleistungsmarkt gerät unter Druck

In Deutschland finanzieren sich Einbettzimmer bislang auch über Wahlleistungszuschläge nach § 17 KHEntgG. Diese Einnahmen leisten für viele Krankenhäuser einen wichtigen Beitrag zum wirtschaftlichen Ergebnis. Wird das Einbettzimmer zum Regelstandard, dürfte diese zusätzliche Finanzierungsquelle zumindest teilweise entfallen. Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob Einbettzimmer Vorteile für die Versorgung bieten, sondern unter welcher Finanzierungslogik sie zum Standard werden können.

Der Blick nach Dänemark, Schweden, Norwegen und in die Niederlande zeigt: Einzelzimmer werden dort flächendeckend eingesetzt, wo der bauliche und betriebliche Mehraufwand finanziert wird. Wer diesen Standard auch in Deutschland etablieren will, muss daher zuerst die Finanzierungsfrage lösen und nicht nur die Baufrage.

Der Strukturwandel öffnet ein Zeitfenster

Der aktuelle Strukturwandel bietet die Chance, neue Standards zu setzen. Die Krankenhausreform kann eine Neubauwelle anstoßen. Gleichzeitig verkleinern Ambulantisierung und kürzere Verweildauern den stationären Bettenbedarf. Ein kleineres Bettenhaus lässt sich leichter mit Einzelzimmern realisieren. Standardisiertes und modulares Bauen kann zusätzliche Kosten reduzieren.

Schleswig Holstein übernimmt mit seinem Beschluss eine Vorreiterrolle. Ob das Modell bundesweit ausstrahlt, entscheidet sich jedoch nicht am Reißbrett, sondern in den ersten realisierten Projekten und an der zentralen Frage: Wie lässt sich der bauliche und betriebliche Mehraufwand eines Einzelzimmerstandards dauerhaft finanzieren?

Autoren: Sven Hettfleisch, Leiter Krankenhausbau, und Franziska Görnandt, Accenture

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