Frankfurt am Main. Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil erstmals gerichtlich bestätigt, dass die Bezuschussung kommunaler Kliniken mit Steuermitteln den Wettbewerb frei-gemeinnütziger Krankenhausträger beeinträchtigt. Dennoch wies das Gericht die Feststellungsklage der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gegen die Stadt Frankfurt ab. Denn es sah die Subventionierung im konkreten Fall durch den Sicherstellungsauftrag als gerechtfertigt an. Hintergrund des Verfahrens sind Zuschüsse in Höhe von 47 Millionen Euro. Diese hatte die Stadt Frankfurt dem Klinikum Höchst unter Trägerschaft des varisano-Verbundes in den Jahren 2023 und 2024 gewährt. AGAPLESION kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung an.
Klage als zulässig anerkannt – ein Novum gegenüber Berlin
Das Frankfurter Verwaltungsgericht ließ die Feststellungsklage von AGAPLESION als zulässig zu. Damit weicht es ausdrücklich von einer früheren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ab, das in einem vergleichbaren Fall anders geurteilt hatte. Für AGAPLESION ist allein diese Feststellung ein bedeutsamer Verfahrenserfolg, auch wenn das Gericht die Klage in der Sache abwies.
Grundrechtsverstöße teilweise anerkannt
Im Kern hatte AGAPLESION gerügt, dass die städtischen Zuschüsse an das Klinikum Höchst gegen die Berufsausübungsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes, den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes sowie gegen den Grundsatz der Trägervielfalt verstoßen. Das Gericht folgte dieser Argumentation in wesentlichen Punkten. Es sah in der Bezuschussung sowohl einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit als auch eine Ungleichbehandlung der beiden Krankenhäuser.
Sicherstellungsauftrag als ausschlaggebendes Gegengewicht
Trotz der festgestellten Beeinträchtigungen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Subventionierung im vorliegenden Fall erforderlich und verhältnismäßig sei. Der Sicherstellungsauftrag der Stadt Frankfurt stelle ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar, das die Zuschüsse rechtfertige. Das Urteil ist damit letztlich eine Abwägungsentscheidung zwischen grundrechtlich geschützten Positionen und kommunalen Versorgungspflichten.
Reaktionen: Teilerfolg mit Signalwirkung
Die Wettbewerbsbeeinträchtigung frei-gemeinnütziger Träger durch die Bezuschussung kommunaler Kliniken mit Steuermitteln ist erstmalig gerichtlich anerkannt worden.
Dr. Markus Horneber, Vorstandsvorsitzender der AGAPLESION gAG
„Das heutige Urteil hat einen enormen Wirkungsgrad, obwohl es in seiner Summe nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat“, betont Dr. Horneber im Anschluss an die rund dreistündige Verhandlung und verweist auf die mündliche Urteilsbegründung. „Das Gericht hat unsere Feststellungsklage als zulässig angesehen. Damit folgt es nicht der in vergleichbarer Sache vorausgegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin“, sagt Dr. Horneber.
Das Gericht ist unserer Begründung in wichtigen Punkten gefolgt.
Dr. Markus Horneber
Rechtsanwältin Dr. Maren Bedau von der Kanzlei RAUE ordnet das Ergebnis nüchtern ein: „Am Ende ist das Urteil eine Abwägungsentscheidung“, sagt Dr. Maren Bedau, Rechtsanwältin der Kanzlei RAUE und betont: „Für uns bedeutet dies, die eigene Argumentation weiter zu schärfen.“
Trägerpluralität als Qualitätssicherung
„Die Begründung des Gerichts zeigt, dass unser Einsatz für die Trägerpluralität rechtlich berechtigt ist“, so Dr. Horneber: „Sie ist für alle frei-gemeinnützigen Träger und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein deutliches Zeichen. Die einseitige steuerliche Subventionierung kommunaler Kliniken beeinträchtigt die Wettbewerbsbedingungen anderer Einrichtungen.“ Die Trägervielfalt in Deutschland sichere die hohe Qualität der Versorgung: „Deshalb werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass vergleichbare Versorgungsleistungen unabhängig von der Trägerschaft unter fairen Bedingungen erbracht werden können.“
Die Geschäftsführer der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN, Michelle Berg und Michael Keller, sehen in der gerichtlich festgestellten Ungleichbehandlung ein positives Signal, kritisieren jedoch die Gewichtung des Gerichts. „Die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN sind für die Daseinsvorsorge ebenso notwendig wie das Klinikum Höchst und sollten deswegen die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben“, sagen Michelle Berg und Michael Keller, Geschäftsführer der AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN. Zudem verweisen sie darauf, dass es andere Möglichkeiten zur Defizitreduzierung gegeben hätte.
„Es ist für uns deswegen klar, dass wir in Berufung gehen werden“, sagen Dr. Horneber, Keller und Berg. Das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts markiert damit einen ersten, wenn auch unvollständigen Etappensieg für frei-gemeinnützige Krankenhausträger in der rechtlichen Auseinandersetzung um faire Wettbewerbsbedingungen gegenüber kommunal subventionierten Kliniken. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen staatliche Zuschüsse an kommunale Häuser zulässig sind, dürfte die Gerichte noch weiter beschäftigen.
Quelle: AGAPLESION gemeinnützige Aktiengesellschaft





