Berlin. Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt vor einem bislang unterschätzten Nebeneffekt der Krankenhausreform: Die zunehmende Spezialisierung der Kliniken gefährdet die strukturierte ärztliche Weiterbildung. In einem am Dienstag veröffentlichten Positionspapier fordert die BÄK, Weiterbildungsverbünde gezielt zu stärken und die ärztliche Weiterbildung als festen Bestandteil der Reformumsetzung zu verankern. Neben Krankenhäusern sollen dabei auch Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren eine größere Rolle spielen.
Spezialisierung der Kliniken schränkt Weiterbildungsmöglichkeiten ein
Die mit der Krankenhausreform angestrebte stärkere Spezialisierung von Krankenhäusern kann die Qualität der Patientenversorgung verbessern. Sie hat jedoch eine Kehrseite: Angehende Fachärztinnen und Fachärzte werden künftig nicht mehr alle für ihre Weiterbildung erforderlichen Kompetenzen an einer einzigen Weiterbildungsstätte erwerben können. Insbesondere in Fachgebieten mit spezialisierten Leistungsgruppen werden Rotationen zwischen verschiedenen Einrichtungen zunehmend notwendig, um eine vollständige Weiterbildung sicherzustellen.
Weiterbildungsverbünde als strukturelle Antwort
Weiterbildungsverbünde gewinnen vor diesem Hintergrund erheblich an Bedeutung. Sie ermöglichen strukturierte Rotationen zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen und sollen sicherstellen, dass die in den Weiterbildungsordnungen festgelegten Inhalte vollständig und ohne unnötige Verzögerungen vermittelt werden. Lose Kooperationen zwischen einzelnen Einrichtungen reichen nach Auffassung der BÄK nicht aus. Gefordert sind verbindliche Strukturen, koordinierte Rotationen und eine enge Begleitung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Solche Verbünde können von den Landesärztekammern anerkannt werden.
Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen schaffen
Damit Weiterbildungsverbünde ihr Potenzial entfalten können, müssen die Landesgesetzgeber die entsprechenden Grundlagen schaffen – etwa in den Landeskrankenhausgesetzen oder den Heilberufe- und Kammergesetzen. Auf dieser Basis kann auch die Refinanzierung des zusätzlichen Koordinierungsaufwands für weiterbildende Ärztinnen und Ärzte sowie für die beteiligten Einrichtungen ermöglicht werden.
Konkrete Forderungen der BÄK im Überblick
Die Bundesärztekammer fordert insbesondere:
- die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung systematisch bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen,
- sowohl stationäre als auch ambulante Weiterbildung zu stärken,
- regionale Weiterbildungsverbünde rechtlich und organisatorisch zu stärken,
- den zusätzlichen Koordinierungsaufwand zu refinanzieren,
- arbeitsrechtliche Hindernisse bei Rotationen innerhalb anerkannter Weiterbildungsverbünde abzubauen sowie
- die Erfordernisse der ärztlichen Weiterbildung bei der Konzeption von Vergütungs- und Finanzierungssystemen konsequent mitzudenken.
„Die Krankenhausreform darf nicht zulasten der ärztlichen Weiterbildung gehen. Wer eine hochwertige Patientenversorgung auch in Zukunft sichern will, muss dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung alle erforderlichen Kompetenzen erwerben können. Deshalb muss die ärztliche Weiterbildung ein fester Bestandteil bei der Umsetzung der Krankenhausreform sein“, sagt Professor Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK.
„Weiterbildungsverbünde sind eine Investition in die medizinische Versorgung von morgen. Damit sie funktionieren, brauchen sie verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung und klare Strukturen. Nur so können sie ihr Potenzial für eine strukturierte, qualitativ hochwertige und sektorenübergreifende Weiterbildung vollständig entfalten“, erklärt Dr. Johannes Albert Gehle, ebenfalls Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK.
Die BÄK positioniert sich mit ihrem Positionspapier als Frühwarner für eine Folgewirkung der Krankenhausreform, die in der politischen Debatte bislang zu wenig Aufmerksamkeit erhalten hat. Ob und wie schnell Landesgesetzgeber und Bundesgesundheitsministerium die geforderten rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Weiterbildungsverbünde schaffen, wird darüber entscheiden, ob die Facharztausbildung in Deutschland auch unter den Bedingungen einer spezialisierten Kliniklandschaft qualitativ hochwertig bleibt.
Quelle: BÄK





