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Bayern: Betriebskostenfinanzierung unter Bundesdurchschnitt

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Bayern: Betriebskostenfinanzierung unter Bundesdurchschnitt

Gesundheitspolitik

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Betriebskostenfinanzierung der Kliniken in Bayern bleibt weiterhin hinter Bundesdurchschnitt zurück

München. Den Kliniken in Bayern stehen weiterhin pro Behandlungsfall weniger Mittel zur Verfügung als im bundesweiten Vergleich. Dies macht die Kluft zwischen dem bayerischen Landesbasisfallwert und dem aktuell für 2026 veröffentlichten Bundesbasisfallwert deutlich.

Der Basisfallwert ist die zentrale Rechengröße für die Vergütung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRGs). Während der Bundesbasisfallwert den rechnerischen Durchschnitt aller Bundesländer darstellt, wird der Landesbasisfallwert für Bayern jährlich zwischen der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) und den Krankenkassen in Bayern vereinbart. Allerdings verhindern seit Jahren bundesrechtliche Vorgaben, dass für Bayerns Kliniken die Lücke zum bundesweiten Durchschnittswert fair geschlossen werden kann.

Zum Vergleich

Am 31. März 2026 wurde der Bundesbasisfallwert für das laufende Jahr in Höhe von 4.570,64 Euro mitgeteilt. Dagegen liegt der für Bayern geltende Wert, an dem sich alle Krankenhausleistungen (sogenannte Fallpauschalen) orientieren mit 4.562,26 Euro um insgesamt 8,38 Euro je Behandlung darunter, ohne dass es dafür eine fachliche Begründung gäbe.

Im Gegenteil macht der Geschäftsführer der BKG, Roland Engehausen, deutlich: „Weiterhin liegt der Erlös je stationäre Behandlung in Bayern unter dem Bundesdurchschnitt, obwohl im wirtschaftsstarken Freistaat die Kostenstrukturen sowohl im Personal- als auch Sachkostenbereich höher liegen.“

Der BKG-Geschäftsführer ergänzt: „Die Kliniken stehen bundesweit wirtschaftlich unter Druck. Diese zusätzliche Unterdeckung in Bayern bedeutet eine noch höhere Defizitbelastung im zweistelligen Millionenbereich gegenüber dem Bundesdurchschnitt, die die Krankenhausträger zu verkraften haben. Wäre der Erlös je stationäre Behandlung in Bayern auf dem bundesweit höchsten Niveau von Rheinland-Pfalz, stünden den Kliniken in Bayern sogar rund 300 Mio. Euro zusätzlich für die Versorgung zur Verfügung.“

Die BKG fordert eine grundlegende Bereinigung der historisch entwickelten Landesbasisfallwerte mit Berücksichtigung der jeweils unterschiedlichen Kostenstrukturen in den Bundesländern. „Die seit vielen Jahren bestehende Ungerechtigkeit für Kliniken in Bayern bei der Betriebskostenfinanzierung kann im aktuellen gesetzlichen Rahmen durch die Vertragspartner nicht gelöst werden. Um die erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform nicht zu gefährden, ist der Bundesgesetzgeber gefordert, die historisch gewachsene Ungerechtigkeit zu beseitigen“, fordert Engehausen.

Hinweis

Bei der Vorstellung des diesjährigen Bayerischen Krankenhaustrends am 14. April im Münchener Presseclub wird u. a. die aktuelle Finanzentwicklung der Krankenhäuser in Bayern vorgestellt.

Zum Hintergrund

Der Basisfallwert ist ein jeweils einheitlicher Preis für Klinikleistungen, der jährlich von den 16 verschiedenen Landesverbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften für ihr jeweiliges Bundesland verhandelt wird. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Erlöse einzelner Fallpauschalen, sog. Diagnosis Related Groups (DRG).

Jede Fallpauschale wiederum ist mit einem bestimmten Wert, dem sogenannten Relativgewicht, versehen. Um den Preis für eine solche Fallpauschale zu bestimmen wird diese Gewichtung mit dem landesweit einheitlichen Basisfallwert multipliziert.

Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlichten diese Woche den rechnerisch bundesweiten Basisfallwert gemäß § 10 Abs. 9 KHEntgG für das Jahr 2026. Dazu werden die einzelnen Landesbasisfallwerte mit der Summe der effektiven vorab festgelegten Bewertungsrelationen gewichtet. Die jeweiligen Landesbasisfallwerte müssen sich innerhalb eines festgelegten Basisfallwertkorridors bewegen.

Für 2026 ist im Laufe des Jahres bundesweit noch die Vereinbarung einer anteiligen Tariferhöhungsrate zu erwarten, die jedoch keine Auswirkung auf die Abstände der Landesbasisfallwerte hat.

Quelle: Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V.

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