Geplante Verschärfung der Schwellenwerte stellt massive Ausweitung administrativer Kontrolle dar
Hockenheim. Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) kritisiert die im Rahmen des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Anhebung der MD-Prüfquoten mit größter Deutlichkeit. Die geplante Verschärfung der Schwellenwerte stellt keinen technischen Randaspekt dar, sondern eine massive Ausweitung administrativer Kontrolle, deren Auswirkungen auf das Medizincontrolling und die internen Steuerungsprozesse der Krankenhäuser gravierend sind. Die Reform verschiebt die Prüfquote im zentralen Segment von bislang 10 Prozent auf künftig 25 Prozent – eine Verzweieinhalbfachung der Prüfbelastung, die ohne jede flankierende Entlastung oder Refinanzierung erfolgt. Die neue Systematik („40–60 % unbeanstandete Abrechnungen → 25 % Prüfquote“) führt dazu, dass ein erheblicher Teil der Einrichtungen automatisch in deutlich höhere Prüfsegmente fällt, selbst wenn ihre Abrechnungsqualität unverändert bleibt.
Diese Maßnahme trifft auf ein System, das bereits heute durch Leistungsgruppenprüfungen, Strukturvorgaben für OPS, G-BA-Vorgaben und PpUGV in einem Zustand permanenter regulatorischer Hochlast arbeitet. Die zusätzliche Ausweitung der Prüfquoten verschärft diese Situation erheblich. Jede MD-Prüfung bindet qualifiziertes Personal, erzeugt Dokumentations- , Kommunikations- und Widerspruchsaufwand und führt zu erheblichen Transaktionskosten. Die DGfM weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Bürokratiekosten im System weder sichtbar noch refinanziert sind. Nach aktuellen Modellierungen summieren sich diese nun einschließlich der Prüfquotenerhöhung auf ein Volumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr, die vollständig von den Krankenhäusern getragen werden muss. Diese Summe steht in keinem Verhältnis zu den politisch behaupteten Effizienzgewinnen und zeigt die strukturelle Fehlkalibrierung der Reform.
Was die DGfM besonders kritisch sieht
Besonders kritisch ist der damit verbundene Personalbedarf. Die Prüfquotenerhöhung erzeugt einen zusätzlichen Bedarf an qualifizierten Medizincontrollerinnen und -controllern, Kodierfachkräften, Dokumentationsspezialistinnen und -spezialisten sowie ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitenden, die in Prüfverfahren eingebunden werden müssen. Dieser Personalbedarf ist weder am Arbeitsmarkt verfügbar noch im Vorhaltebudget abgebildet. Die Reform verlangt damit eine Ausweitung administrativer Kapazitäten, die faktisch nicht realisierbar ist. Die DGfM betont, dass die Politik mit der Prüfquotenerhöhung einen Personalaufwand erzeugt, der in direkter Konkurrenz zu klinischen Kernprozessen steht und die ohnehin angespannte Personalsituation weiter verschärft.
Die geplante Prüfquotenerhöhung erfolgt zudem in einem Kontext unzureichend finanzierter Strukturvorgaben. Das Vorhaltebudget basiert überwiegend auf Umverteilung, nicht auf zusätzlicher Finanzierung. Tarifsteigerungen werden nicht vollständig refinanziert. Die PpUGV verlangt Mindestbesetzungen, die auf dem Arbeitsmarkt kaum realisierbar sind. Die Reform erzeugt damit eine doppelte Asymmetrie: Sie erhöht die regulatorischen Anforderungen und verschärft gleichzeitig die ökonomischen Restriktionen. Das Medizincontrolling wird zum zentralen Puffer eines Systems, das immer mehr Kontrolle fordert, aber immer weniger Ressourcen bereitstellt.
Die DGfM fordert daher eine klare Korrektur der geplanten Prüfquotenanhebung. Eine Verdopplung oder Verzweieinhalbfachung der Prüfquote ist weder fachlich begründbar noch organisatorisch umsetzbar. Sie führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Krankenhäuser, bindet dringend benötigte Fachkräfte in administrativen Prozessen und verschärft die ohnehin bestehende Überregulation. Eine Reform, die Kontrolle ausweitet, ohne Ressourcen bereitzustellen, ist nicht tragfähig. Die geplante Prüfquotenerhöhung ist ein Beispiel für eine solche Fehlsteuerung – und sie bedarf dringend der Korrektur.
Autorin: Prof. Dr. Erika Raab, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling
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