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DKG zur Reform der Notfallversorgung

Notfallversorgung

DKG zur Reform der Notfallversorgung

Gesundheitspolitik

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Versprechungen der Politik zu Lasten Dritter

Berlin. Zum Kabinettsbeschluss über ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):

„Der Kabinettsbeschluss zur Notfallreform verkennt die Realität in den Krankenhäusern. Während die Politik massive Kürzungen durchsetzt und viele Kliniken wirtschaftlich an den Abgrund führt, erwartet sie gleichzeitig deren Beteiligung an neuen Strukturen, für die die Krankenhäuser nicht zuständig sind und die das Defizit weiter erhöhen. Das ist realitätsfern und kann von den meisten Kliniken auch nicht geleistet werden. Der Politik muss klar sein, dass die Krankenhäuser in der ambulanten Notfallversorgung schon heute als Ausfallbürge auftreten. 13 Millionen Patienten werden aktuell in ambulanten Notfallstrukturen der Krankenhäuser versorgt, die eigentlich im niedergelassenen Bereich Hilfe erhalten müssten. Für jeden dieser Patienten entsteht den Kliniken ein Verlust von mehr als 100 Euro, weil die Vergütung viel zu niedrig kalkuliert ist. Für die Abklärung eines Notfalls erhalten wir noch nicht einmal 10 Euro. Die so entstehenden 1,5 Milliarden Euro Verlust aus diesem Bereich können die Kliniken angesichts der von Frau Warken angekündigten Kürzungen beim besten Willen nicht mehr kompensieren.

Einrichtung von INZ in den Krankenhäusern

Es ist kaum vorstellbar, dass Krankenhäuser unter diesen Bedingungen freiwillig Integrierte Notfallzentren (INZ) einrichten oder sich mit eigenen Ressourcen daran beteiligen – zumal diese nach aktueller Planung des Bundes hochdefizitär arbeiten sollen. Die Bundesregierung verspricht den Patienten mit der Notfallreform eine Verbesserung der Versorgung, die andere bezahlen sollen. Kliniken, die bereits heute ums wirtschaftliche Überleben kämpfen, können, selbst wenn sie das wollen, keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen, die weitere Verluste verursachen. Wenn INZ gewollt sind, müssen sie auch verbindlich organisiert und finanziert werden. Es gilt das Prinzip: Wer bestellt, bezahlt. Die Krankenhäuser werden selbstverständlich mitmachen und das Ziel einer besseren ambulanten Notfallversorgung unterstützen, wenn sie von den Krankenkassen eine volle Kostenerstattung erhalten. Wenn das nicht garantiert ist, werden wir den Kassenärztlichen Vereinigungen gerne die Räume im Krankenhaus vermieten, die sie brauchen, um mit eigenem Personal die INZ zu betreiben. Aber die Krankenhäuser werden dann dort nicht mit eigenen Ressourcen mitwirken können. Patienten, die von dort wegen schwerwiegender Notfälle ins Krankenhaus weitergeleitet werden müssen, finden selbstverständlich Aufnahme und Hilfe in den Klinken.

Dass die Reform grundsätzlich notwendig ist, steht außer Frage. Doch der vorliegende Entwurf bleibt deutlich hinter dem Anspruch zurück. Die INZ sind weiterhin nicht sektorenübergreifend gedacht, geplant werden sie von Gremien ohne ausreichende Expertise, und die Ersteinschätzung der Patientinnen und Patienten ist unkoordiniert und mehrfach angelegt – ein System, das eher neue Probleme schafft als bestehende löst.

Besonders widersprüchlich sind die Regelungen für Krankenhäuser ohne INZ: Sie sollen Patientinnen und Patienten einschätzen, dürfen diese aber häufig nicht behandeln. Das ist weder praktikabel noch den Betroffenen vermittelbar. Gleichzeitig bleibt die Ungleichbehandlung bei der Arzneimittelabgabe bestehen – ein klarer Nachteil für Patientinnen und Patienten in Krankenhaus-Notaufnahmen.“

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

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