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Empfehlung Hybrid-DRG

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Empfehlung Hybrid-DRG

Gesundheitspolitik

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BDA und BDC einigen sich auf Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen Chirurgie und Anästhesie

Nürnberg/Berlin. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) haben eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen den beiden Fachgebieten veröffentlicht.

Demnach soll gemeinsam entschieden werden, ob nach Hybrid-DRG oder nach EBM abgerechnet wird, sofern diese Wahlmöglichkeit Bestand haben sollte. Unter der Voraussetzung, dass jeder seine Kosten selbst trägt, wird folgende prozentuale Aufteilung der H-DRG empfohlen:
• Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Chirurgie: 64% Chirurgie, 36% Anästhesie
• Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Anästhesie: 60% Chirurgie, 40% Anästhesie
Die Verbände wurden vielfach gebeten, eine Orientierungshilfe für die individuellen Vereinbarungen zu geben. Die Empfehlung von BDC und BDA beruht auf den durchschnittlichen Honoraranteilen der beiden Fächer in der InEK-Kalkulation der DRGs und im EBM.

„Abhängig von der jeweiligen Verteilung der Kosten für Personal, Räume, Instrumente und Sachmittel können auch deutlich davon abweichende Prozentsätze sachgerecht sein“, betont der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Unter Umständen können dazu auch noch abweichende Prozentsätze für unterschiedliche Eingriffe angesetzt werden“, ergänzt der Leiter des BDC-Referats Niedergelassene Chirurgen des BDC, Dr. Ralf Schmitz.

„Trotz aller Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Hybrid-DRGs sind diese ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur längst überfälligen Ambulantisierung“, betont Kalbe.

Wertvolle Orientierung in völlig neuem Vergütungsbereich

Auch die Präsidentin des BDA, Professorin Dr. Grietje Beck, betont die Bedeutung der gemeinsamen Empfehlung: „Die Vereinbarung zur grundsätzlichen Aufteilung der Hybrid-DRGs zwischen dem BDA und dem BDC bietet unseren Kolleginnen und Kollegen eine wertvolle Orientierung in diesem völlig neuen Vergütungsbereich“, erklärt sie. „Ganz abgesehen von der praktischen Bedeutung der Vereinbarung bei der Umsetzung der Hybrid-DRG-Verordnung haben die beiden für den operativen Bereich maßgeblichen Berufsgruppen Chirurgie und Anästhesie damit einmal mehr bewiesen, dass sie von der gegenseitigen Wertschätzung überzeugt sind und zu konstruktiven Lösungen beitragen.“

Sie hoffe, dass das auch in Politik und Selbstverwaltung wahrgenommen werde und die Anästhesie bei den zukünftigen Reformen entsprechend mitgedacht und gewürdigt werde.

Quelle: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA)

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