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Krankenhausplan von Landesregierung Baden-Württemberg beschlossen

Krankenhausplan

Krankenhausplan von Landesregierung Baden-Württemberg beschlossen

Gesundheitspolitik

3 MIN

Rahmenplanung nach Fachabteilungen wird ersetzt durch Planung nach Leistungsgruppen

Stuttgart. Der Ministerrat hat am 3. März einen neuen Krankenhausplan für Baden-Württemberg beschlossen und damit einen Meilenstein für eine zukunftssichere stationäre Versorgung im Land gesetzt.

„Mit dem Krankenhausplan stellen wir eine bedarfsgerechte, moderne und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung für die Bürgerinnern und Bürger in Baden-Württemberg sicher. Er ist konsequent auf die aktuellen Herausforderungen wie den Fachkräftemangel, die älter werdende Bevölkerung sowie den medizinisch-technischen Fortschritt ausgerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha in Stuttgart. „Wir stellen mit dem neuen Krankenhausplan sicher, dass eine hohe Qualität in der Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet wird und gleichzeitig verlässliche Strukturen weiterhin vorhanden sind sowie wertvolle Ressourcen im Gesundheitssystem zielgerichtet eingesetzt werden.“

Planung nach Leistungsgruppen und auf drei Ebenen

Mit dem neuen Krankenhausplan wird die auf Bundesebene immer noch nicht abgeschlossene Krankenhausvergütungsreform antizipiert und in Teilen vorweggenommen. Es erfolgt insbesondere eine Umstellung in der Planungssystematik. Die bisherige Rahmenplanung nach Fachabteilungen wird ersetzt durch eine detaillierte Planung nach Leistungsgruppen, die je nach Komplexität und Erreichbarkeit einer von drei Planungsebenen zugeordnet werden.

Grund- und Regelversorgung: Stadt- und Landkreise

Komplexe Leistungen: 6 Versorgungsregionen

Hochkomplexe Leistungen: Land Baden-Württemberg

Dies ermöglicht eine präzisere und bedarfsgerechtere Planung der stationären Versorgungsangebote und fördert die Vernetzung von Klinikstandorten. Die geographische Aufteilung der Leistungsgruppen nach Spezialisierungsgrad soll sicherstellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in vertretbarer Entfernung weiterhin ein qualitativ hochwertiges Versorgungsangebot erhalten. Selbstverständlich bleibt die freie Wahl eines geeigneten Krankenhauses für die Patientinnen und Patienten auch weiter erhalten.

Definierte Qualitätskriterien an Leistungserbringung geknüpft

Die Leistungsgruppen sind an bundesgesetzlich definierte Qualitätskriterien geknüpft. Je höher die Anforderungen an eine Leistungsgruppe sind, desto stärker sollen sie auf wenige, spezialisierte Krankenhäuser konzentriert werden, um eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen. Die Leistungsgruppen der Grund- und Regelversorgung wie Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Geburten, Geriatrie sowie Basis-Intensivmedizin müssen hingegen auf der Planungsebene von Stadt- und Landkreis angeboten werden.

Zukünftige Entwicklung des Bedarfs wird im Krankenhausplan stärker berücksichtigt

Der Bedarfsanalyse kommt im neuen Krankenhausplan eine besondere Bedeutung zu, denn der zukünftige Bedarf soll noch stärker als bisher in der Krankenhausplanung berücksichtigt werden. Dies ist erforderlich, da sich die zukünftigen Anforderungen an stationäre Krankenhauskapazitäten ändern. „Haupttreiber dieser Veränderungen sind insbesondere der demographische Wandel, der medizinisch-technische Fortschritt sowie die fortschreitende Entwicklung stationäre Eingriffe ambulant zu erbringen“, erläuterte Minister Lucha.

Kluge Patientensteuerung erhöht Versorgungsqualität

Im neuen Krankenhausplan sind die Digitalisierung, Ambulantisierung und sektorenübergreifende Versorgung sowie Nachhaltigkeit als Grundsätze und Planungsziele verankert. „Noch zu häufig gelangen Patientinnen und Patienten z. B. in Notaufnahmen von Kliniken, obwohl eine ambulante oder digitale Behandlung besser geeignet wäre. Eine kluge Patientensteuerung gemäß dem Credo präventiv und digital vor ambulant vor stationär erhöht die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten und entlastet personelle Ressourcen“, so Minister Lucha. Darüber hinaus knüpft der neue Krankenhausplan an die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes an.

Quelle: Baden-Württemberg Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration

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