Was Krankenhäuser zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wissen müssen
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS 2.0) sowie einen neuen Voluntary Standard (VS) verabschiedet. Europäisches Parlament und Rat prüfen beide Rechtsakte derzeit. Bereits im September sollen sie – sofern keine Einwände erhoben werden – in Kraft treten. Für Krankenhäuser und ihre Träger bedeutet die Reform eine spürbare Entlastung von bisherigen Berichtspflichten. Gleichzeitig schafft sie aber einen neuen Referenzrahmen für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen.
ESRS 2.0 und Voluntary Standard: Mehr als 60 Prozent weniger Datenpunkte
Mit der Überarbeitung der ESRS sollen Unternehmen deutlich von bürokratischen Anforderungen entlastet werden. Nach Angaben der EU-Kommission reduziert sie die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent. Zugleich soll die Berichterstattung stärker auf wesentliche Informationen fokussiert, die Wesentlichkeitsanalyse vereinfachen und die Anschlussfähigkeit an internationale Standards verbessern. Quantitative Angaben gewinnen dabei gegenüber umfangreichen Beschreibungen an Bedeutung.
Viele Krankenhäuser fallen künftig nicht mehr unter die CSRD
Ausgangspunkt der aktuellen Entwicklung war die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit der die EU den Kreis berichtspflichtiger Unternehmen deutlich ausweiten wollte. Nun zeichnet sich eine gegenteilige Tendenz ab. Viele Krankenhäuser werden künftig nicht mehr unmittelbar unter die europäischen Berichtspflichten fallen oder von deutlich vereinfachten Anforderungen profitieren.
Der neue Voluntary Standard und seine Bedeutung für Kliniken
Vor diesem Hintergrund rückt der VS in den Fokus. Er geht aus dem bisherigen Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) hervor, der als freiwilliger Berichtsrahmen für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde. Mit dem VS überführt die EU-Kommission ihn in einen europäischen Standard für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs. Der VS richtet sich an Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 450 Millionen Euro. Er wird damit für eine Vielzahl deutscher Krankenhäuser relevant.
Schutz vor übermäßigen Informationsanforderungen in der Lieferkette
Besondere Bedeutung kommt dem VS innerhalb von Wertschöpfungsketten zu. Künftig dürfen CSRD-pflichtige Unternehmen von nicht darunter fallenden Unternehmen grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, die über die Anforderungen des VS hinausgehen. Damit definiert die EU erstmals einen einheitlichen Rahmen dafür, welche Nachhaltigkeitsinformationen von nicht berichtspflichtigen Organisationen erwartet werden können. Für Krankenhäuser entsprechender Größe schafft dies Planungssicherheit und begrenzt das Risiko übermäßiger Informationsanforderungen durch Geschäfts- und Finanzierungspartner.
ESG-Daten bleiben relevant – auch ohne gesetzliche Pflicht
Die Relevanz des VS ergibt sich nicht allein aus dem Nachhaltigkeitsrecht. Zunehmend wirken auch andere Regulierungen auf die Nachfrage nach ESG-Daten ein. Ein wesentlicher Treiber ist der Finanzsektor: Das Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) vom 1. April 2026 verpflichtet Kreditinstitute, Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihre Geschäftsorganisation, Risikosteuerung und Kreditvergabeprozesse einzubeziehen. Die neuen §§ 26c und 26d des Kreditwesengesetzes verankern ESG-Aspekte verbindlich im aufsichtsrechtlichen Rahmen. Banken benötigen deshalb zunehmend belastbare Nachhaltigkeitsinformationen ihrer Kunden.
Für viele Krankenhäuser entsteht dadurch eine neue Situation: Auch wenn keine gesetzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich ist, fragen Banken und Finanzierungspartner ESG-Informationen aktiv nach. Der VS bietet hierfür einen anerkannten und verhältnismäßigen Bezugsrahmen. Seine praktische Bedeutung wird deshalb deutlich über den Kreis unmittelbar berichtspflichtiger Unternehmen hinausgehen.
Nachhaltigkeitsdaten als Instrument der Unternehmenssteuerung
Hinzu kommt: Die systematische Erfassung von Nachhaltigkeitsdaten dient nicht ausschließlich externen Informationsanforderungen. Viele der im VS vorgesehenen Kennzahlen betreffen Bereiche, die für Krankenhäuser ohnehin von strategischer Bedeutung sind – etwa Energieverbrauch, Ressourcenmanagement, Personalentwicklung oder Governance-Strukturen. Nachhaltigkeitsberichterstattung kann damit auch einen Beitrag zur transparenten Unternehmenssteuerung leisten und bestehende Management- und Controllingsysteme ergänzen.
Mit den überarbeiteten europäischen Nachhaltigkeitsstandards und dem neuen Voluntary Standard werden viele Krankenhäuser von Berichtspflichten entlastet, während gleichzeitig ein neuer Referenzrahmen für die Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen entsteht. Ob und in welchem Umfang die neuen Regelungen in Kraft treten, hängt vom Abschluss des laufenden Prüfverfahrens durch Europäisches Parlament und Rat ab.
Autorin: Wibke Berlin, Bereichsleitung Nachhaltigkeit, SozialGestaltung
Erschienen in KU Gesundheitsmanagement Ausgabe September 2026




