»

VPKA lobt Fast Lane-Verfahren der Bayerischen Staatsregierung

ICE rast auf den Gleisen

VPKA lobt Fast Lane-Verfahren der Bayerischen Staatsregierung

Gesundheitspolitik

3 MIN

Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger begrüßt Ausweitung auf Pflegefachhilfskräfte

München. Zum 1. Juli 2023 setzte die Bayerische Staatsregierung ein schnelles Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte in Kraft, die sogenannte „Fast Lane“. Diese hat sich als erfolgreich erwiesen und soll zum 01. Januar 2025 auch auf Pflegefachhilfskräfte ausgeweitet werden. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) lobt das Modell und die geplante Erweiterung.

„Mit der Fast Lane hat Bayern ein zentralisiertes, digitalisiertes und vereinfachtes Verfahren auf den Weg gebracht. Dieses Instrument ist ein wertvoller Beitrag, um dem dramatischen Pflegekräftemangel etwas entgegenzusetzen“, urteilt VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger. „Als Vertretung von rund 170 privat getragenen Akut- und Rehabilitationskliniken ermutigen wir unsere Mitglieder, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.“

Die Fast Lane in aller Kürze

Im Rahmen der Fast Lane wurden die Anerkennungsverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren ausländischer Pflegefachkräfte am Bayerischen Landesamt für Pflege zentralisiert und modularisierte Anpassungslehrgänge und Vorbereitungskurse geschaffen. Außerdem wurde die Zusammenarbeit zwischen der Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF) und der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) optimiert. „Die zuvor oft zähen, langatmigen, uneinheitlichen und umständlichen Verfahren wurden deutlich vereinfacht und beschleunigt“, so Dr. Stenger. „Kliniken haben mit der deutlich serviceorientiert arbeitenden ZSEF nunmehr nur noch einen zentralen Ansprechpartner hinsichtlich der aufenthaltsrechtlichen Prüfung und des Anerkennungsverfahrens ihrer ausländischen Bewerberinnen und Bewerber. Und die KuBB steht ihnen im Vorfeld in allen Fragen des Verfahrens beratend zur Seite.“ Die ausländischen Pflegefachkräfte profitieren ihrerseits von der Möglichkeit der rein digitalen Antragsstellung.

Laut Angaben des Landesamts für Pflege (LfP) wurden in den vergangenen 12 Monaten bereits rund 4.600 Anträge bearbeitet. Zehn Prozent der Antragstellenden stammten aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz, ca. 75% aus Drittstaaten. Die Anerkennungsverfahren dauern nur rund fünf Wochen, sofern alle Unterlagen vorliegen.

Externes Feedback wird gehört

„Positiv ist auch, dass das LfP am Feedback der Praktiker des Gesundheitswesens, also dem der beratenden Institutionen, interessiert ist und dieses berücksichtigt. Somit erfolgt eine kontinuierliche Anpassung und Optimierung, die sich an den realen Gegebenheiten orientiert. In diesem Zusammenhang begrüßen wir auch die geplante Ausweitung der Fast Lane auf Pflegefachhilfskräfte, also auf Pflegemitarbeitende mit einer einjährigen Pflegeausbildung. Dieser neue Baustein wird den Kliniken weiterhelfen, dringend benötigtes Personal zu akquirieren.“

Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auch unter www.lfp.bayern.de/anerkennung

Quelle: VPKA Bayern

Weitere aktuelle Meldungen erhalten Sie über unseren KU Newsletter: Jetzt anmelden!

Weitere Beiträge zu diesem Thema

Notfallversorgung

Notfallversorgung in Deutschland: DIVI fordert strukturelle Nachbesserungen im Gesetzentwurf

Berlin. Keine unabhängige Qualitätssicherung, keine klaren Führungsstrukturen und keine verbindlichen Standards für Integrierte Notfallzentren: Bevor in gut drei Wochen der Bundesrat in einem ersten Durchgang über das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung berät, nimmt die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nochmals detailliert zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
DGfM

DGfM: Stellungnahme zur geplanten Anhebung der MD Prüfquoten

Hockenheim. Die Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) kritisiert die im Rahmen des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Anhebung der MD Prüfquoten mit größter Deutlichkeit.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen
GKV

GKV: Gutachten zur Versorgung von Bürgergeldbeziehenden

Berlin. Der Staat als Träger der Fürsorge hat die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben diese Aufgabe entsprechend übernommen.

Gesundheitspolitik

Beitrag lesen