Überraschenderweise wird das BAFA zum ersten Mal am Stichtag 1.1.2025 die Einhaltung der Berichterstattungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) prüfen.
Überraschenderweise wird das BAFA zum ersten Mal am Stichtag 1.1.2025 die Einhaltung der Berichterstattungspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) prüfen.