Mit der Einführung der LOPS-Richtlinie nach § 275a SGB V wurde ein Prüfregime etabliert, das Leistungsgruppen- und OPS-Strukturprüfungen in einem digitalen Verfahren zusammenführt. Die Zielsetzung – Transparenz, Vergleichbarkeit und eine Reduktion von Doppelprüfungen – findet breite Zustimmung.