Hockenheim. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz-Anpassungsgesetz (KHAG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Qualität, Transparenz und Steuerbarkeit der stationären Versorgung grundlegend zu verbessern.
